Produkte von Schöck erfüllen Anforderungen des GEG

Neues GebäudeEnergieGesetz (GEG) ab November 2020

Am 1. November 2020 tritt das GebäudeEnergieGesetz (GEG) in Kraft und schickt damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) in den Ruhestand. Bei der Berechnung der Wärmebrücken können Planer, Architekten und Statiker mit den Produktlösungen der Schöck Bauteile GmbH auf den dabei nochmals verminderten Wärmebrückenzuschlag zurückgreifen.

Mit Inkrafttreten des GEG wird auch die Verwendung des Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 für den vereinfachten Wärmebrückennachweis bindend. Danach kann bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken mit dem vereinfachten Ansatz künftig zwischen Wärmebrücken der Kategorie A und Kategorie B unterschieden werden. Produktlösungen für den Anschluss an Balkone, Attiken oder den Gebäudesockel müssen dafür Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit, den λeq-Wert, erfüllen. Der vereinfachte Ansatz nach dem energetischen Niveau der Kategorie A wird dabei, wie bisher, mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K) und neu mit dem verminderten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,03 W/(m²K) nach Kategorie B berechnet.

 

Vereinfachter Ansatz mit Produktlösung von Schöck

Wird ein Balkonanschluss mit einem Schöck Isokorb der Dicke 80 Millimeter und einer äquivalenten Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m·K) ausgeführt, entspricht das Detail den Anforderungen an Kategorie A. Wird dagegen ein tragendes Wärmedämmelement mit 120 Millimeter Dämmdicke verwendet, entspricht das einer Wärmebrücke der Kategorie B und es kann der vereinfachte Ansatz mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K) herangezogen werden.

 

λeq-Werte herstellerübergreifend vergleichen

Schöck liefert bereits seit vielen Jahren zu seinen Produkten Isokorb, Novomur, Combar und Isolink den entsprechenden λeq-Wert, der im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-6 nötig ist. Mit Angabe der λeq-Werte als Kenngrößen gibt Schöck somit Planungs- und Ausführungssicherheit hinsichtlich des neuen GEG.

Der λeq-Wert, beziehungsweise der produktdickenabhängige Wärmedurchlasswiderstand Req-Wert, erlaubt darüber hinaus eine Vergleichbarkeit der Produkte hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit. Der λeq-Wert kann auch für eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste durch eine Wärmebrücke (ψ-Wert) verwendet werden.

Die Angabe von Grenzwerten für λeq-Werte ermöglicht dem Anwender ein einfaches Vorgehen. Dabei setzt das neue Beiblatt 2 jedoch enge Grenzen, denn die λeq-Werte für Attika- und Balkonanschlüsse, nicht jedoch für Gebäudesockel-Elemente, müssen gemäß der EAD (European Assessment Document 050001-00-0301), nach dem EAD-Verfahren ermittelt werden. Herstellerübergreifend ermöglicht das die Vergleichbarkeit von λeq-Werten. Schöck bietet für seine Produkte bereits die λeq-Werte nach EAD-Verfahren an. Architekten und Planer können diese für den vereinfachten Wärmebrücken-Nachweis nach Beiblatt 2 anwenden.

 

Ausführungsbeschränkung für Attiken und Brüstungen

Nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019 kann bei der Ausführung der Attika oder Brüstung eine Produktlösung oder eine umlaufende Dämmung gewählt werden. Bei umlaufend gedämmten Attiken oder Brüstungen darf die Höhe von 400 Millimeter allerdings nicht mehr überschritten werden, da sie Teil des beheizten Gebäudevolumens ist. In der Praxis jedoch werden bisher meist höhere Attiken und Brüstungen geplant. Ein einfacher Nachweis ist dann nur noch in wenigen Fällen möglich.

Mit dem Isokorb für die Attika bietet Schöck eine Produktlösung, bei der die Höhe beliebig gewählt werden kann, denn das tragende Wärmedämmelement liegt in der Dämmebene und die Attika ist damit unbeheizt. Zur Berechnung der Wärmebrücke können Planer und Architekten somit auf den vereinfachten Nachweis zurückgreifen.

 

Technische Information Bauphysik

Unterstützung bei der Planung und Berechnung auf Grundlage des Beiblatt 2 der DIN 4108 liefert die Technische Information Bauphysik für Balkone, Laubengänge und Attiken. Die aktualisierte Information ist online abrufbar.

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