Fischer Produktbezeichnung international harmonisiert

Aus A4 wird R für nichtrostenden Stahl

In Projekten weltweit kommen die Vorteile der Fischer Befestigungslösungen zum Tragen. Ob beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zur Vergrößerung von Paris („Le Grand Paris“), im längsten Landtunnel der Niederlande oder bei der Verankerung der Fassade des höchsten Turms in Baden-Württemberg – immer wieder sind hierbei auch korrosionsbeständige Stahlanker gefragt. Um nichtrostende Stähle international eindeutiger zuordnen zu können, wird die Bezeichnung des Sortimentes jetzt geändert: aus A4 wird R.

Die Unternehmensgruppe Fischer bezeichnet ihre Produkte aus nichtrostendem Stahl zukünftig passend zu den Korrosionsbeständigkeitsklassen CRC (I bis V) gemäß DIN EN 1993-1-4. Somit richtet der Befestigungsspezialist die Benennung seiner Stahlanker an der in Europa maßgeblichen Norm zur Werkstoffauswahl bei der Konstruktion von Stahlbauten aus. Dadurch wird die Produktbezeichnung international harmonisiert und vereinfacht.

Bauingenieure, Konstrukteure und Techniker weltweit sehen so mit einem Blick, ob die Befestigungslösungen die jeweiligen Anforderungen an die Beständigkeit gegen korrosive Schäden erfüllen. Diese Klassifizierung dient dazu, die Stabilität eines Bauwerksbereichs sicherzustellen und damit Gefahren für Leib und Leben zu vermeiden. Je nach Umgebungsbedingungen unterscheiden sich dabei Materialien und Maßnahmen, die sich eignen. So ist die Korrosionsbelastung beispielsweise in Nähe von Meerwasser oder in chlorhaltigen Schwimmbädern viel höher als in anderen Bereichen.

Der Zusatz R (für Englisch: Resistant) steht bei den Fischer Produktbezeichnungen zukünftig für alle nichtrostenden Stähle in der Korrosionsbeständigkeitsklasse III (CRC III). Dazu zählen neben den austenitischen auch die austenitisch-ferritischen (Duplex-)Stähle. Diese Produkte erreichen durch vorteilhaft zusammengesetzte Legierungs-elemente positive Leistungsmerkmale und Korrosionsbeständigkeit. Sie können für Anwendungen im Außenbereich, in Industrie- und Meeresatmosphäre sowie in Feuchträumen entsprechend den ETAs eingesetzt werden. Produkte aus Stählen der höchsten Korrosionsbeständigkeitsklasse V tragen zukünftig den Zusatz HCR (für Englisch: High Corrosion Resistant). Diese nichtrostenden Stähle dürfen neben den Anwendungen der CRC III auch unter besonders aggressiven Anwendungsbedingungen eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel abwechselndes Eintauchen in Meerwasser oder chlorhaltige Atmosphäre in Schwimmhallen.

Mit der Umstellung der Bezeichnungen der Stahlanker des Befestigungsspezialisten werden auch die Daten in der Bemessungssoftware Fischer Fixperience geändert. So können Anwender jetzt noch komfortabler den europaweit gültigen Nachweis für Bemessungen mit korrosionsbeständigen Stahlankern nach dem neuesten Stand der Technik durchführen. Die Änderung der Bezeichnungen mit Zuordnung der jeweiligen Werkstoffnummern werden auch in allen Zulassungen und Bewertungen vorgenommen. Schon im Markt befindliche Produkte mit der A4-Kennzeichnung können weiterhin eingesetzt werden. Bereits mit Stahlankern der Bezeichnung A4 erstellte Statiken und Ausschreibungen lassen sich mit den Produkten ausführen, die jetzt mit R benannt werden. Alle Produkteigenschaften bleiben durch die Änderung der Namensgebung unverändert.

Die Änderung der Bezeichnung wird sich über das komplette Fischer Produktsortiment erstrecken. Seit 1. Juli 2020 werden die geänderten Zulassungen der Ankerstangen FIS A und RG M, die Bolzenanker FAZ II und FBN II sowie die Hochleistungsanker FH II sukzessive umgestellt. In der Folge wird dann auch für die restlichen Produkte die Umbenennung erfolgen. Alle technischen Daten, die Artikelnummern der Produkte, sowie die bewährte fischer Qualität bleiben unverändert.

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