Wenn der Rotor raucht

Vorbeugender Brandschutz: Unterirdisch Löschwasser vorhalten

Windenergieanlagen (WEA) brennen selten. Falls es doch geschieht, wird es für Immobilien oder Waldflächen in der Umgebung gefährlich, denn es fehlt meist an Löschwasser. Kommunen können im Einzelfall ein Reservoir einfordern.

Auf dem Höhenzug des Langenhard im badischen Lahr brannte am 8. Februar 2019 zum zweiten Mal ein Rotorblatt nach einem technischen Defekt im Generatorhaus. Der großen Höhe wegen konnten die Feuerwehren aus Lahr und Seelbach auch diesmal wie am 25. September 2013 nichts anderes tun, als das Windrad „kontrolliert abbrennen“ zu lassen und mit der Polizei die Umgebung abzusperren. Es galt, einen Waldbrand zu verhindern. Nach fünf Stunden, morgens gegen 8 Uhr, war das Feuer schließlich erloschen.

Bis in 300 m Entfernung lagen Glasfaserteile am Boden. Mit Hilfe einer Wärmebildkamera wurde das Gebiet per Helikopter und Drohne weiträumig auf Glutnester abgesucht. Der Schaden betrug mehrere Hunderttausend Euro (1). 2013 betrug die Schadenssumme gar mehrere Millionen Euro, nachdem innerhalb einer Stunde eines der drei 38 m langen Rotorblätter in Flammen stand und mit seinen 9 t Gewicht in ein angrenzendes Waldstück fiel. Die Anlage wurde 2016 wieder aufgebaut. Drei Windräder stehen seit 2005 auf dem Langenhard bei Lahr. Der dortige Bautyp ist weltweit 800 Mal errichtet worden.

Bundesweit gültiges Informationssystem

Brände können insbesondere in der Gondel, im Turm und in der Umspannstation entstehen. Typische Ursachen sind Blitzschlag, Fehler in elektrischen Einrichtungen, Funkenflug durch Überlastung mechanischer Bremsen sowie feuergefährliches Arbeiten im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Brennbare Komponenten sind Elektrokabel, Getriebe-, Transformator- und Hydrauliköle, das Maschinenhaus selbst wie auch die meist aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigten Rotorblätter.

Feuerwehren verfügen über ausreichende Ortskenntnis, um im Falle eines Brandes den Einsatzort schnell erreichen zu können. Hilfestellung dazu bietet u. a. das bundesweit gültige Notfallinformationssystem für Windenergieanlagen (WEA NIS). Dieses Anlagen-Register stellt Informationen wie Standort, technische Daten, Lageplan, usw. für die Einsatzkräfte, z.B. Rettungsdienste und Feuerwehren, zur Verfügung (2).

Wer ist für Löschwasser verantwortlich?

Windanlagenbetreiber müssen per Gesetz kein Löschwasser bereithalten. Grundsätzlich ist das Vorhalten von Löschmitteln Aufgabe der Gemeinden, wie auch das Aufstellen, Ausrüsten und Unterhalten einer Feuerwehr – geregelt in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer. Doch wo die Zumutbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit einer Kommune endet, kann sie im Zuge der Baugenehmigung z. B. das Bereitstellen dezentraler Löschwasserreserven fordern. Denn ein öffentliches Netz mit Hydranten ist weit entfernt von den exponierten Standorten einer WEA, Löschwasserteiche lassen sich auf Bergkuppen oder im Wald schlecht realisieren und Tanklöschfahrzeuge, falls bei der Feuerwehr vorhanden, sind nicht für jedes Gelände geeignet.

In Bayern bestimmt die Kreisbehörde/das Landratsamt, dass im Außenbereich die Eigentümer eines Objekts für die ausreichende Bereitstellung geeigneter Löschmittel verantwortlich sind. Empfehlenswert ist in allen Bundesländern, dass Anlagenbetreiber den vorbeugenden Brandschutz und das Anlegen von Löschwasservorräten vorab mit ihrer Versicherung klären (3). So werden an entlegenen Standorten zunehmend unterirdische Behälter aus Stahlbeton gemäß DIN 14230 (4) gebaut und mit Trink- oder Regenwasser gefüllt.

Beispiel Windpark Kreuzstein

Auf einem seit dem Orkan Kyrill 2007 fast baumlosen Hochplateau im Kaufunger Wald, östlich von Kassel, entstand zwischen Juli 2016 und September 2017 der Windpark Kreuzstein. Acht WEA können seither 21.000 Haushalte in Kassel mit Strom versorgen. Sechs nordhessische Stadtwerke haben dazu mit der Stadtwerke Union Nordhessen ein gemeinsames Unternehmen gegründet. Da die Windräder von Wald umgeben sind, verlangte das Brandschutzkonzept den Bau von drei Löschwasserbehältern mit je 32 m³ Nutzvolumen. Diese wurden als Betonfertigteile geliefert, die Halbschalen per Autokran in die Baugruben versetzt und von einem Team des Herstellers vor Ort montiert. Die unterirdischen Tanks sind auf dem Gelände des Windparks verteilt und nicht miteinander verbunden. Sie wurden nach Fertigstellung durch Tankfahrzeuge mit Wasser befüllt. Die Fertigteilbauweise hat den Vorteil der schnellen Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit (5). Sämtliches Zubehör gemäß DIN 14230 war Bestandteil der Lieferung.

Mall GmbH

www.mall.info

Quellen/Literatur

[1] Köhler, N.: Feuer zerstört Windrad. In: Südkurier Konstanz

vom 09.02.2019, Seite 9

[2] Notfall-Informationssystem. Öffentliche Auskunft für

Windenergieanlagen.

      http://www.wea-nis.de

[3] DIN 14230:2012-09. Unterirdische Löschwasserbehälter.

Beuth Verlag Berlin, 2012

[4] VdS 3523:2008-07 (01) Windenergieanlagen (WEA), Leitfaden

für den Brandschutz. Hrsg.: Gesamtverband der Deutschen

Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). VdS-Verlag, Köln.

[5] Aktuelle Informationen zur Bereitstellung von Löschwasser

bei Windenergieanlagen. Hrsg.: Mall GmbH, Donaueschingen,

2019

Projektdaten Windpark Kreuzstein

Anlagen: 8 ENERCON E-115 á 3 MW = 24 MW Gesamtleistung mit 149 m Nabenhöhe und 115 m Rotordurchmesser

Standort: Forstgutsbezirk Kaufunger Wald im Werra-Meißner-Kreis

Flächeneigentümer: gemeindefreies Gebiet des Landes Hessen (Hessenforst)

Betreibergesellschaft: Windpark Kreuzstein GmbH & Co. KG, mit Sitz in Eschwege

Eigentümer der Gesellschaft: 15 Gesellschafter, die sich aus nordhessischen Bürgerenergiegenossenschaften, umliegenden Kommunen sowie 6 nordhessischen Stadtwerken zusammensetzen

Jahresertrag des Windparks, Planwert: ca. 63 GWh (entspricht dem Jahresverbrauch von 21.000 Haushalten mit einem Verbrauch von 3000 kWh pro Jahr)

Baubeginn: Juli 2016

Inbetriebnahme: Mai bis September 2017

Produktdaten unterirdische Löschwasserbehälter

Löschwasserbehälter unterirdisch: Fab. Mall, 3 x Typ LW 32, je 32 m³ Nutzvolumen als Großbehälteranlage in mehrteiliger Bauweise aus Stahlbetonfertigteilen

Pumpensumpf und Luftpolster: gemäß DIN 14230

Saugrohr inkl. Dichtungseinsatz: DN 125/100

Lüftungsrohr aus Edelstahl 1.4391: DN 100, ca. 1,0 m über Gel. Saugleitung inkl. Kupplung aus Edelstahl 1.4391: ca. 0,3 m über Gel. mit Hinweisschild „Löschwasser-Saugleitung“

Schachtaufbauten: gemäß DIN 4034 Teil 1

Abdeckplatten: SLW 60

Lastbild der Schachtabdeckung: Klasse D 400

Ausführung Tiefbau: Helmut Beisheim GmbH & Co KG, Bebra

Lieferung und Montage: Mall GmbH

DIN 14230:2012-09 Unterirdische Löschwasserbehälter

In dieser Norm sind Anforderungen an künstlich angelegte überdeckte Löschwasser-Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle festgelegt. Außerdem wurden neben den Anforderungen zur Form und zur Auslegung der Löschwasserbehälter auch Regelungen zur Löschwasserentnahmestelle getroffen. Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss "Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten" (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN erarbeitet.

Quelle: Verein der Brandschutz-Beauftragten in Deutschland e. V. auf https//www.vbbd.de

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