Straf- und Bußgeldvorschriften bei Schwarzarbeit

www.baurechtsuche.de

Schwarzarbeit führt nicht nur zum eventuellen Verlust von Vergütungsansprüchen (für den Auftragnehmer) und Gewährleistungsansprüchen (für den Auftraggeber) und wirkt sich für den Auftragnehmer nicht nur im Rahmen der Eignungsprüfung bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen negativ aus, sondern hat auch eine ganze Reihe von straf- und bußgeldbewehrten Gesetzesverstößen zur Folge, von denen nachstehend die wichtigsten Rechtsgrundlagen aufgeführt werden:

Eine „unerlaubte Handwerksausübung“ in „erheblichem Umfang“ kann sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber (Bauherr, Generalunternehmer) Bußgelder bis zu 50.000 € auslösen (siehe § 8 Abs. 1 Nr.1e und § 8 Abs. 1Nr.2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).

Geht die Schwarzarbeit gleichzeitig mit Steuerhinterziehung einher, so sind Geldstrafen, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren denkbar. Handelt es sich lediglich um „leichtfertige Steuerverkürzung“, so kommen Bußgelder mit bis zu 50.000 € in Betracht (siehe hierzu § 370 Abs. 1 und 3 Abgabenordnung). In Einzelfällen kann auch der Tatbestand des Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch) wegen „betrügerischen Leistungsmissbrauchs“ in Betracht kommen. Auch hier sind Geldstrafen und in schweren Fällen Freiheitsstrafen denkbar.

Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, München

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 07/2013 HAFTUNGSRISIKEN ERHÖHEN

Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft

Ein genauerer Blick offenbart allerdings, dass die Methodik vieler Studien zur Schwarzarbeit teilweise zweifelhaft ist und das dort festgestellte Ausmaß der Schwarzarbeit bezweifelt werden muss....

mehr

Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam für Qualität

24. Mitgliederversammlung des Güteschutz Kanalbau in Ulm

In seinem Festvortrag ließ Dipl.-Wirt.-Ing. Michael Potthast, Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU), die Entwicklung der Kanalisation in Ulm Revue passieren. Ein weiterer...

mehr
Ausgabe 08/2012 GÜTEGESICHERTE AUSSCHREIBUNG UND BAUÜBERWACHUNG

Auftraggeber, Ing.-Büros und Auftragnehmer arbeiten Hand in Hand

Politik, Wirtschaft sowie Institutionen und Verbände weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass der dauerhaften Dichtheit von Abwasserleitungen und -kanälen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss....

mehr

Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

„In der heutigen Situation helfen weitere Verschärfungen der gesetzlichen Sanktionen gegen Gesetzesverstöße nicht weiter. Vielmehr müssen der Vollzug der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur...

mehr
Ausgabe 12/2019

BGH-Urteil: Neue Preisberechnung bei Mehr- oder Mindermengen

Preisänderung bei Mengenmehrungen im VOB-Einheitspreisvertrag

Kommt es bei einem VOB-Einheitspreisvertrag in einzelnen Positionen zu Mengenänderungen von mehr als 10 %, so ist für die Mehrmenge in diesen Positionen „auf Verlangen ein neuer Preis unter...

mehr