Nur noch kurz die Welt retten ...

Anfang März hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Lieferkettengesetz verabschiedet, mit dem in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet werden, sich selbst und ihre Direktlieferanten auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards hin zu prüfen. Zunächst soll das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern Gültigkeit bekommen, ab 2024 wird dann die Gültigkeit auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Natürlich hat sich inzwischen auch die EU der Thematik angenommen. Sie möchte den Überprüfungsansatz nicht nur auf die direkten Zulieferer beschränken – schon das kann sehr herausfordernd werden – sondern auf die gesamte Lieferkette ausweiten. Zusätzlich sollen die Einhaltung von Umweltstandards und eine „gute Regierungsführung“ berücksichtigt werden.

So sehr ich die Ziele dieser Bemühungen verstehen und aus vollem Herzen unterstützen kann, so wenig kann ich die Auslagerung der Umsetzung auf die Wirtschaft verstehen. Es muss die Aufgabe der Politik sein, sich in anderen Ländern um bessere Verhältnisse  zu bemühen, notfalls wären Hinweise oder Vorgaben ähnlich der Reisewarnungs-Informationen akzeptabel, die dann Lieferanten oder Länder mit entsprechenden Verstößen sperren.

Aber die Untersuchung und Feststellung von Menschenrechtsverstößen auf die Wirtschaft umzulegen, bedeutet nur, den schwarzen Peter weiterzureichen für Situationen, die man offenbar selbst nicht in den Griff bekommt.

 

 

Zahl des Monats

knapp 60%

betrug die Wertsteigerung des Deutschen Aktien Index (DAX) in den letzten 12 Monaten

Quelle: DAX

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