Gütesicherung Grundstücksentwässerung

Zusammenspiel von RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau und RAL-Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung

Am 19.07.2010 wurde unter der Antragsnummer 412 beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. ein Gütezeichen-Antrag auf Einleitung eines RAL-Anerkennungsverfahrens für eine Gütegemeinschaft Güteschutz „Grundstücksentwässerung“ gestellt. Das Anerkennungsverfahren und damit die Abstimmung der Satzung mit den Fach- und Verkehrskreisen ist abgeschlossen. Die formale Anerkennung durch den RAL steht unmittelbar bevor.

Zu den Gründungsmitgliedern der neuen Gütegemeinschaft gehören die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK), die Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau, die Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA), die Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG-SHK), die Gütesicherung Entwässerungstechnik (GET), die PKT- Pader Kanal Technik Rohr Frei GmbH & Co. KG und die Bochtler GmbH Haustechnik. Weitere Organisationen sind eingeladen, der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung beizutreten und das gemeinsame Ziel zu unterstützen.
 
Die neue Gütegemeinschaft hat die Aufgabe, die Herstellung, den baulichen Unterhalt und die Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen gütezusichern. Dabei werden Leistungen mit dem Gütezeichen Grundstücksentwässerung gekennzeichnet. Grundlage hierfür sind Güte- und Prüfbestimmungen, eine Gütezeichensatzung und Durchführungsbestimmungen. Gleichzeitig wird überprüft, ob Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung einhalten. „Mitglieder der Gütegemeinschaft können bundesweit tätige Organisationen, deren Mitgliedsunternehmen im Bereich der Grundstücksentwässerung tätig sind, aber auch einzelne Betriebe und natürliche und juristische Personen sein“, erläutert Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Geschäftsführer der neuen Gütegemeinschaft. Die eigentliche Gütesicherung obliegt dem eigens eingerichteten Güteausschuss. Zu den weiteren Organen zählen der Vorstand und ein Fachbeirat.
 
 
Handlungsbedarf
Nach DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, Teil 30 „Instandhaltung“, ist in definierten Zeiträumen eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchzuführen. Hierzu gehören unter anderem die Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, Leitungen unter Gebäuden (Grundleitungen), alle weiteren erdverlegten Abwasserleitungen im Grundstück und die Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal, einschließlich der Einbindung.  
In Bezug auf die Herstellung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen besteht daher Handlungsbedarf. Tausende Kilometer privater Leitungsnetze müssen überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert werden. Ein Unterfangen, bei dem der Laie auf fachkundigen Rat und zuverlässige Baupartner angewiesen ist. Eine gesteigerte Nachfrage nach Leistungen rund um das Thema Grundstücksentwässerungsanlagen wird allgemein erwartet. Viele Unternehmen sehen hierin eine Chance, ihre Dienstleistungen auf diesem Sektor anzubieten. Hierzu gehören auch Unternehmen, deren Tätigkeitsschwerpunkt bislang in anderen Bereichen lag. Es existiert eine Vielzahl von Fachfirmen, die mit ausgebildetem Personal solche Bauleistungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten ausführen; leider aber auch so genannte „schwarze Schafe“. Dazu gehören Firmen, die mit unseriösen Methoden arbeiten, mangelhafte Leistungen abliefern und so in der Vergangenheit insbesondere private Auftraggeber verunsichert haben.  
 
Mindestanforderungen gefordert
„Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, haben zunehmend mehr Auftraggeber und ausführende Fachfirmen eine Mindestqualifikation und Gütesicherung für solche Leistungen gefordert“, erklärt Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau. Der Geltungsbereich der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 umfasst die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen. Unternehmen weisen im Rahmen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit anhand von Referenzen über Arbeiten im öffentlichen Bereich nach.  
„Da im Bereich privater Grundstücksentwässerungsanlagen aber auch Unternehmen tätig werden, die nicht im öffentlichen Bereich arbeiten, können diese die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau nicht erfüllen“, verdeutlicht Künster. „Das Angebot der Gütesicherung Kanalbau war deshalb entsprechend durch eine separate Gütesicherung für den Bereich der Grundstücksentwässerung zu ergänzen.“
 
Zu den vorrangigen Zielen bei der Umsetzung dieser Aufgabe gehört es, ein bundesweit einheitliches Angebot zu etablieren. Unterschiedliche Angebote zur Kontrolle der Qualifikation bergen die „Gefahr“, dass Auftraggeber bzw. Genehmigungsstellen ihre Anforderungen an die Bietereignung über voneinander abweichende Systeme definieren. Unternehmen, die für mehrere Auftraggeber tätig sind, wären in diesen Fällen gehalten, den Qualifikationsnachweis in mehreren Systemen zu führen. „Dies ist unwirtschaftlich und nach Möglichkeit zu vermeiden“, so Künster weiter.
 
 
Definiertes Zusammenwirken
Über den jeweiligen Geltungsbereich der Güte- und Prüfbestimmungen wird das Zusammenwirken von Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 „für die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen“ und Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 „für die Herstellung und Instandhaltung von privaten Abwasserleitungen und -kanälen nach DIN 1986 ≤ DN 250 auf Grundstücken“ definiert.
 
Beurteilungsgruppen für offene Bauweise, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung werden künftig in beiden Gütesicherungen existieren. Inhaber des Gütezeichens Grundstücksentwässerung weisen Referenzen im Bereich privater Grundstücksentwässerungen nach. Gütezeicheninhaber Kanalbau belegen ihre Erfahrung zusätzlich über Referenzen im öffentlichen Bereich.  
Die bislang in der Gütesicherung Kanalbau eingerichtete Beurteilungsgruppe G beinhaltet die Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung ausschließlich auf Grundstücken und wird daher bis zum 31.12.2011 in die Gütesicherung Grundstücksentwässerung überführt. Darüber hinaus werden in der Gütesicherung Grundstücksentwässerung Gruppen für Arbeiten an Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider, Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben existieren. Die Gruppen zu Vortriebs- und Sanierungsmaßnahmen sind weiterhin Bestandteil der Gütesicherung RAL-GZ 961; genauso wie die Gruppen für die Ausschreibung und Bauüberwachung von Maßnahmen im offenen Kanalbau (ABAK), im Vortrieb (ABV) und in der Sanierung (ABS).  
 
Gütesicherung Grundstücksentwässerung
Die Gütesicherung Grundstücksentwässerung besteht zum einen aus Gütebestimmungen mit Anforderungen an die Gütezeicheninhaber und zum anderen aus Prüfbestimmungen mit Anforderungen an die Prüfung.
 
Wichtige Kriterien zur Beurteilung der Qualifikation sind Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten. Den Nachweis zu diesen Anforderungen erbringen Gütezeichen-Inhaber in Form von detaillierten Referenzen, Abnahmeprotokollen und einer Organisationsübersicht. Weitere Anforderungen an die Gütezeicheninhaber betreffen die Ausstattung der Unternehmen. Im Detail werden Anforderungen an das Personal, an die fachliche Qualifikation des Personals, an Betriebseinrichtungen und Geräte und an die Beauftragung von Nachunternehmern definiert.  
Zu den Aufgaben des Güteausschusses der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung gehören die Weiterentwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen und deren Auslegung für die Einzelfälle der Praxis. Weiterhin beauftragt der Güteausschuss die Prüfstellen, welche dem Güteausschuss wiederum ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Diese werden dann im Einzelfall geprüft und bestätigt. Der Güteausschuss ist damit das Gremium, welches das Anforderungsniveau definiert. Eine ausgeglichene Interessensvertretung im Güteausschuss ist daher durch die in der Satzung geregelte Zusammensetzung gewährleistet.
 
Die Prüfbestimmungen enthalten Regelungen zur Prüfung der in den Gütebestimmungen definierten Anforderungen. In der Erstprüfung wird festgestellt, ob alle Anforderungen der entsprechenden Beurteilungsgruppe erfüllt sind. In der Folge wird regelmäßig stichprobenartig geprüft. Die regelmäßige Bestätigung der Qualifikation nach Gütezeichenverleihung erfolgt situationsabhängig, mindestens aber 1 Firmenprüfung alle 2 Jahre pro Beurteilungsgruppe. Baustellenbesuche erfolgen nach Gütezeichenverleihung in Abhängigkeit der Anzahl der Baustellen, mindestens aber 1 Baustellenbesuch pro Jahr pro Beurteilungsgruppe.  
Vom Güteausschuss beauftragte Prüfer prüfen stichprobenweise die Einhaltung und Dokumentation der zur jeweiligen Beurteilungsgruppe gehörenden Anforderungen einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung.  
In den regelmäßigen Firmenbesuchen wird unter anderem geprüft, ob die Dokumentation der Eigenüberwachung für die abgewickelten Maßnahmen geführt wurde, die Qualifikation des eingesetzten Personals vorhanden und deren überbetriebliche Schulungen durchgeführt wurde. Bei den jährlichen Baustellenbesuchen wird festgestellt, ob die Qualifikation und die Zuverlässigkeit anhand der Bauausführung weiterhin bestätigt werden kann.
 
Aufeinander abgestimmt
Der wachsende Markt der Prüfung, Instandhaltung und Herstellung von Entwässerungsanlagen auf Grundstücken fordert eine tragfähige und nachvollziehbare Lösung zur Gütesicherung der ausführenden Unternehmen. Um allen beteiligten Unternehmen ein Angebot zur Gütesicherung machen zu können, wurde eine neue RAL-Gütesicherung Grundstücksentwässerung installiert. RAL-Gütesicherungen zeichnen sich durch ein hohes Qualitätsniveau aus und werden in einem Anerkennungsverfahren mit den interessierten Fach- und Verkehrskreisen abgestimmt. Unter dem gemeinsamen Dach des RAL werden beide Gütesicherungen für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen aufeinander abgestimmt. Damit verfügen Inhaber des Gütezeichens Kanalbau weiterhin auch über einen Qualifikationsnachweis für Arbeiten auf privaten Grundstücken.

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