Grün planen, bauen und betreiben mit RIB 4.0

Software-Unterstützung für klimaneutrales Bauen

Immer stärker sind Planer, Bauunternehmer und Betreiber mit den Herausforderungen des Klimawandels und steigenden gesetzlichen Vorgaben konfrontiert. RIB 4.0 hilft bei der Berechnung des CO2-Fußabdrucks.

Zahlen, die eine Herausforderung sind: Rund 40 Prozent der weltweiten Treibhausgas-Emissionen werden durch den Bau und den Betrieb von Gebäuden verursacht; in Deutschland sind es immerhin noch etwa 30 Prozent. Bei solchen Werten wird vielleicht etwas nachvollziehbarer, dass die Politik versucht, den Klimawandel auch durch immer strengere Regeln und Vorschriften zum Bauen und Betreiben zu bekämpfen.

Herausforderung Nachhaltiges Bauen

Doch was an hehren Zielen in geltenden und kommenden Vorschriften gefordert wird, bringt in der Praxis erhebliche Probleme mit sich. Wie weist man als Planer oder Bauunternehmer die Nachhaltigkeit nach? Wie lassen sich geforderte Grenzwerte einhalten, und wie kann man damit verbundene Mehrkosten abrechnen?

Die Situation wird dadurch nicht einfacher, dass der Gesetzgeber basierend auf EU-Vorgaben mit jedem Jahr die Daumenschrauben weiter anziehen muss. Derzeit in Planung: Ab 2027 soll für jedes Gebäude mit mehr als 2.000 Quadratmetern Nutzfläche eine Ökobilanz erstellt werden, die auch „eingebettete“ CO2-Emissionen berücksichtigt, die etwa aus der Herstellung, dem Transport und der Installation von Baumaterialien sowie aus dem Abbruch und der Entsorgung von Gebäuden entstehen. Diese eingebetteten CO2-Emissionen machen etwa 10 bis 20 Prozent der gesamten Lebenszyklus-Emissionen eines Gebäudes aus. Ziel ist daher eine nachhaltige Bauweise, die die Ökobilanz eines Bauwerks von der Planung bis zum Abriss abbildet. Nicht jedes Bauunternehmen ist schon heute ausreichend darauf vorbereitet.

Lösungsansätze

Die Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei einem Bauprojekt ist ein gemeinschaftliches Unterfangen aller Beteiligten. Hier sind verschiedene Interessengruppen beteiligt, von denen jede eine eigene Rolle bei der Minimierung der Umweltauswirkungen des Projekts zu erfüllen hat.

Planer und Architekten können über die Auswahl von nur gering mit CO2 belasteten oder von recycelten Materialien die Kohlenstoffbilanz eines Projekts erheblich reduzieren. Genauso reduzieren Entwürfe von Strukturen, die weniger Materialien verwenden und gleichzeitig ihre strukturelle Integrität beibehalten, den verkörperten Kohlenstoff. Auch die Berücksichtigung etwa von Fenstern und Lichtschächten für Tageslicht statt elektrischer Beleuchtung oder von erneuerbaren Energiequellen für Strom und Heizung sind wirkungsvolle Ansätze.

Bauunternehmen können – durch Digitalisierung ihrer Prozesse, durch effizientere Baumethoden, den Einsatz energieeffizienter Baustelleneinrichtungen und temporärer Stromversorgungssysteme sowie durch die Minimierung von Abfall – die betrieblichen Kohlenstoff-Emissionen während der Bauphase reduzieren. Auch durch Auswahl von Lieferanten, die kohlenstoffarme Materialien liefern, und durch die Optimierung von Transportrouten können Bauunternehmen den CO2-Fußabdruck des Projekts zusätzlich verringern.

Zulieferer und Hersteller können kohlenstoffarme Materialien und Produkte entwickeln, herstellen und anbieten. Diese wirken sich direkt auf den Kohlenstoff-Fußabdruck eines Projekts aus.

Wertschöpfungskette Planen-Bauen-Betreiben

Doch wie lassen sich die vorhandenen Einsparpotenziale sinnvoll umsetzen? Wenig hilfreich ist, dass auch heute noch viele Bauprojekte nicht ganzheitlich gedacht werden. Oft werden Planung, Bauausführung und Betrieb in „getrennten Schubladen“ abgewickelt bzw. berechnet; von einer Kette ist oft wenig zu sehen. Wer sich als Bauunternehmer um eine Ausschreibung bemüht, unterliegt dann dem Risiko, den Auftrag aufgrund höherer Baukosten zu verlieren, obwohl die von ihm gewählten teureren Materialien in der Betriebs- oder Nutzungsphase zu deutlich höheren Einsparungen führen.

RIB-Software mit erstem prozessintegrierten CO2-Kalkulator

Mit dem integrierten CO2-Kalkulator ist es nun möglich, die in den Materialien, Kostenarten und Bausteinen integrierten eingebetteten CO2-Werte zu berücksichtigen. In diesem Kontext kann man bei Verwendung eines BIM-Modells von der 6D-BIM-Methodik sprechen. Der CO2-Kalkulator ist heute auch ohne Bauwerksmodell, also klassisch alphanumerisch, nutzbar.

Das ist ein wesentlicher Meilenstein für die Zukunft, schließt die Berechnung unterschiedlicher Varianten ein und ermöglicht so einen direkten Kosten- und CO2-Vergleich, bei dem sich die Auswirkungen unterschiedlicher Baumaterialien, Bauverfahren oder Konstruktionen über den geplanten Lebenszyklus darstellen lassen.

So funktioniert der RIB 4.0 CO2 Kalkulator

RIB auf der digitalBAU 2024

Wer Interesse hat, kann sich die Möglichkeiten der aktuellen Software-Version gerne live anschauen. RIB ist auf der Messe digitalBAU in Halle 1, Stand 218 zu finden.

RIB Software GmbH

www.rib-software.com

§  Der rechtliche Rahmen  §

Die aktuelle Fassung der DIN 15643 („Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden”) weist der ökologischen, der ökonomischen, der sozialen und kulturellen Dimension des nachhaltigen Bauens die gleiche Bedeutung zu und beschreibt die Ansprüche an die technische und die Prozessqualität. Damit soll eine ganzheitliche Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes sichergestellt werden.

Die EU-Taxonomieverordnung schafft durch Festlegung ökologischer Bewertungsrichtlinien einen Rechtsrahmen zur einheit-lichen Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten in der EU. Unternehmen, die ihre Tätigkeit als öko-logisch nachhaltig eingestuft sehen wollen, müssen die entsprechenden Kriterien erfüllen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet folgende Unternehmen zu Nachhaltigkeitsberichten:

– ab 1. Januar 2024: Unternehmen, die bisher von der Non-financial Reporting Directive  (NFRD) betroffen waren 

– ab 1. Januar 2025: große Unternehmen, die nicht der NFRD unterlagen 

– ab 1. Januar 2026: börsennotierte KMU sowie kleine, nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Darüber hinaus plant die EU, ab 01. Januar 2027 eine neue Verordnung für die Ökobilanz von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 2000 Quadratmetern einzuführen. Diese Verordnung soll die Erfassung und Berichterstattung der sogenannten „eingebetteten“ CO2-Emissionen von Gebäuden verbessern, die aus der Herstellung, dem Transport und der Installation von Baumaterialien sowie aus dem Abbruch und der Entsorgung von Gebäuden entstehen.

Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass (ähnlich wie beim Lieferkettengesetz) auch Unternehmen in die Nachweispflicht geraten können, die aufgrund ihrer Größe oder Tätigkeit eigentlich nicht zur Berichtserstattung verpflichtet sind; dann nämlich, wenn sie größeren Unternehmen zuarbeiten, die zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung über ihre gesamte Prozesskette verpflichtet sind.

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