Verband der unabhängigen Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen

VuSD … noch ein Verband … ?

Ja, und zwar aus gutem Grund!

Die Umsetzung des § 61a LWG NRW ist seit 2007 von gesetzgeberischen Wirren begleitet. Die sachgerechte Aufklärung der betroffenen Grundstückseigner durch die dafür zuständigen Kommunen ist teilweise mangelhaft. Kanalhaie, Abzockerfirmen und polemisierende Nein-danke-Initiativen sorgen für die pauschale öffentliche Diskreditierung eines wichtigen Beitrags zum Umweltschutz.

Um diesen Missständen entgegen zu treten, haben sich unabhängige Sachkundige für Dichtheitsprüfungen am 29.07.2011 in Bielefeld zu einem bundesweit agierenden Verband zusammengeschlossen.

Als Alleinstellungsmerkmal seiner Mitglieder – im Wesentlichen Sachkundige für Dichtheitsprüfungen gem. § 61a, LWG NRW – stellt der Verband deren wirtschaftliche Unabhängigkeit von gewerblichen Sanierungsarbeiten heraus.

Aus Sicht des VuSD kann nur eine strikte Trennung zwischen den Ausführenden von gewerblichen Kanalprüfungen, der ingenieurmäßigen Begutachtung und Sanierungsplanung sowie der abschließenden Sanierungsausführung für hinreichende Kosten-Transparenz sorgen. Nur wenn die sachkundige Begutachtung des Kanalzustands wirtschaftlich unabhängig ist von einer anschließenden Schadensbehebung, kann der Leitungsbetreiber sich einer bedarfsgerechten Investition in die Kanalsanierung sicher sein. Von der Landes-Politik erwartet der VuSD klare und verlässliche Aussagen bzw. Vorgaben zur geforderten Qualität der Dichtheitsprüfung gemäß § 61a. Es kann und darf nicht mit zweierlei Maß -hier TV-Inspektion, dort die Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser- bei der Überwachung von öffentlichen und privaten Netzen gemessen werden.

Die Kommunalpolitik wird aufgefordert, das Thema Grundstücksentwässerung für Jedermann verständlich zu kommunizieren und die von der Überwachungspflicht betroffenen Bürger praxisnah zu beraten. An dieser Stelle ist es nach VuSD-Meinung nicht ausreichend, auf Kosten der Gebührenzahler standardisierte Infoblätter zu kreieren, in der Hoffnung damit der gesetzlich verankerten Beratungspflicht zu genügen. Vielmehr ist „echte“ Aufklärungsarbeit an der Basis, ein auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes Konzept für die Umsetzung des § 61a und nicht zuletzt der Mut zu eigenen Ideen respektive selbstbestimmtem Handelns erforderlich.

Alle zugelassenen sachkundigen Dichtheitsprüfer, deren berufliche Tätigkeit unabhängig ist von wirtschaftlichen Interessen an gewerblichen Sanierungsleistungen, sind herzlich eingeladen, die Ziele des VuSD tatkräftig zu unterstützen.n

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 07 / 08/2009

Der 1. Deutsche Tag der Grundstücksentwässerung in Dortmund

Mehr als 450 Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet nahmen am 13. Mai 2009 auf Einladung der Technischen Akademie Hannover und des IKT - Instituts für Unterirdische Infrastruktur am „1. Deutschen...

mehr
Ausgabe 09/2009

IKT-Lehrgang „Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung“

Um den erhöhten Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern durch den neuen §61a Landeswassergesetz NRW nachzukommen, bietet das IKT den Lehrgang „Zertifizierter Berater...

mehr
Ausgabe 04/2014 FACHTAGUNG

5. Tag der Grundstücksentwässerung in Köln

Am 25. Juni 2014 findet der 5. Deutsche Tag der Grundstücksentwässerung statt. Veranstaltungsort ist dieses Jahr das Maternushaus in Köln. Inhaltliche Schwerpunkte: – Tagesbrüche, Absackungen,...

mehr
Ausgabe 10/2011

Der dichte Hausanschluss!

Horst Zech: „Der Countdown läuft. Bis 2015 sollten ursprünglich alle privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in Nordrhein-Westfalen auf Dichtheit geprüft sein. Ist das überhaupt noch...

mehr
Ausgabe 7-8/2011

Die Dichtheitsprüfung wackelt nicht

Aktuelle Information auf dem 3. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung

Und ebenfalls konsequent war, dass in diesem Jahr dort erstmals Bürgerinitiativen „contra Dichtheitsprüfung“ ihren Standpunkt vortragen und vertreten durften. Während im Saal der Stand der...

mehr