Neues Hochwasserschutzgesetz II
Anfang Juni brachte der Bundesrat das Hochwasserschutzgesetz II auf den Weg. Kommunen können jetzt
Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im
Bebauungsplan festlegen. Das soll die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern. Betroffen sind auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit verpflichtend. Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Hauseinführungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte
Fälle jetzt gesetzlich abgesichert. Weiterführende Informationen können auf der Website des Fachverbandes
Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. gefunden
werden.
