FGSV veröffentlicht M ZFSV
Flüssigboden: Die FGSV hat das Merkblatt für zeitweise fließfähige Verfüllbaustoffe veröffentlicht 17.06.2025
Das FGSV-Merkblatt befasst sich mit der Herstellung und der Anwendung von Flüssigboden beim Bau von Straßen und Verkehrsflächen
© FGSV
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat am 18.03.2025 das „Merkblatt für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen“ (M ZFSV) herausgegeben und auf der Webseite veröffentlicht. Das Merkblatt ersetzt damit das seit 2011 veröffentlichte „Hinweisblatt für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen“ (H ZFSV), wird damit nach Normenklatur der FGSV in der Stufe R2 des Regelwerks der FGSV einsortiert.
Herstellung und Anwendung
Das „Merkblatt für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen“ (M ZFSV), Ausgabe 2025, befasst sich mit der Herstellung und der Anwendung zeitweise fließfähiger, selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“ (ZTV E-StB) (FGSV 599) beim Bau von Straßen und Verkehrsflächen. Für andere Bereiche des Bauwesens kann dieses Merkblatt ebenfalls angewendet werden.
Flüssigboden – Das M ZFSV enthält Qualitätsanforderungen für diese Baustoffe und Baustoffgemische
© Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e.V.
Das M ZFSV enthält Qualitätsanforderungen für diese Baustoffe und Baustoffgemische. Die Anforderungen schließen die verschiedenen Anwendungsgebiete der Baustoffe und Baustoffgemische, die Herstellung, Lieferung und den Einbau sowie die Prüfungen und die Qualitätssicherung ein. Vorab wird ebenso auf Anwendungsgebiete und Planungsgrundsätze eingegangen. Ergänzt werden die umfangreichen Ausführungen durch mehrere Anhänge. Das M ZFSV ist somit ein Merkblatt, das Inhalte beschreibt, die über längere Zeit erprobt und bewährt sind, mit der Öffentlichkeit abgestimmt wurden, allgemein verfügbar sind und dementsprechend als allgemein anerkannte Regel der Technik gelten können.
Insofern gibt es nunmehr für Flüssigboden ein anerkanntes Regelwerk, nach dem herzustellen und auch einzubauen ist.
Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e.V.
www.bqf-fluessigboden.de