Verschwendung von Rohstoffen

Eugen Schmitz
Chefredakteur THIS
Eugen.Schmitz@bauverlag.de

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Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe, also von aus Recyclingmaterial, Nebenprodukten oder Abfällen gewonnenen Baustoffen. Sie soll nach knapp 15 Jahren Beratung zum 1. August 2023 in Kraft treten. Vor kurzem wurde eine Novelle zur EBV veröffentlicht. Schade ist, dass die vielen bürokratischen Hürden, die den Einsatz von recycelten Baustoffen eher behindern als fördern, nicht eingerissen wurden.

Eine verpasste Chance, denn die Bauindustrie steht angesichts von Lieferengpässen und steigenden Preise unter großem Druck. Geschlossene Stoffkreisläufe im Bausektor können dazu beitragen, die Wiederverwertung mineralischer Bauabfälle zu fördern. Die Initiative „Kreislaufwirtschaft Bau“ hat sich bereits seit über 25 Jahren mit diesem Thema befasst und setzt sich für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft ein.

Die Ziele der Bundesregierung und der Bauwirtschaft, mehr Recycling-Material auf unseren Baustellen zu verwenden, sind identisch. Allerdings werden Ersatzbaustoffe immer noch bis zum endgültigen Einbau als Abfälle statt als Baustoffe eingestuft, was die Akzeptanz bei Bauherren behindert. Bürokratische Vorgaben erschweren zudem den Einsatz von recycelten Baustoffen und vergeben somit kostbare Chancen, Ressourcen zu schonen und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.




9,0 Mrd. m³

beträgt in Deutschland die Jahresabwassermenge – das entspricht dem dreifachen Volumen des Starnberger Sees.

Quelle: Destatis

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