Neue Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen

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Die neue nordrhein-westfälische Bauordnung (BauO NRW 2018) wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, um das Bauen in Städten und Gemeinden zu erleichtern. Zum Inhalt: Künftig wird die Tiefe der Abstandsfläche verringert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nahverdichtungspotentiale auszuschöpfen. Bei der Frage des Nachweises von Parkplätzen ist eine Rechtsverordnung beabsichtigt, die das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festschreibt. Zur Barrierefreiheit: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen hindernisfrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Diese Vorgabe gilt im erforderlichen Umfang auch für öffentlich zugängliche Anlagen. Barrierefreiheit wird so in angemessenem Ausmaß zum baulichen Standard. Außerdem: die Bauaufsichtsbehörden müssen Anträge innerhalb von zwei Wochen auf ihre Vollständigkeit überprüfen. „Damit wird Planen und Bauen im Lande deutlich beschleunigt“, so Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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