Ein Weg zur Mangelware Fachkraft

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Während in Deutschland Fachkräfte zur Mangelware werden, würden sich viele ausländische Arbeitnehmer über einen interessanten Arbeitsplatz in Deutschland freuen. Doch oft steht die Bürokratie im Weg.

Fragt man deutsche Unternehmen, worin sie das größte Geschäftsrisiko sehen, sagen sechs von zehn Betrieben: der Fachkräftemangel. Angesichts dessen sind Unternehmen mehr denn je auf qualifiziertes Personal auch aus dem Ausland angewiesen. Neben Erwerbstätigen aus dem Inland tragen bereit jetzt ausländische Arbeitnehmer zum Beschäftigungsaufbau bei und leisten in den Betrieben einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Berufsabschlüsse ausländischer Fachkräfte

vergleichbar machen

Viele Unternehmen sind jedoch unsicher, über welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausländischem Berufsabschluss tatsächlich verfügen, wenn sie Bewerbungen ausländischer Fachkräfte erhalten. Auf Basis der beigefügten Nachweise lässt sich als Laie häufig keine verlässliche Aussage treffen. Hier setzt die berufliche Anerkennung an.

Seit 2012 gibt es in Deutschland die gesetzliche Möglichkeit, einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. In Rahmen dieses Verfahrens wird offiziell und rechtssicher ermittelt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Referenzberuf ausfällt. Der Anerkennungsbescheid stellt das Ergebnis dieser Gleichwertigkeitsprüfung abschließend übersichtlich und in deutscher Sprache dar und trägt dazu bei, dass die Wirtschaft ausländische Fachkräftepotenziale bestmöglich nutzen kann.

Wo kann man den Antrag stellen?

Die Berufsanerkennung obliegt den Kammern, also beispielsweise den Handwerks- und den Industrie- und Handelskammern. Während die Handwerkskammern die Berufsanerkennung selbst durchführen, übernimmt das für die meisten Industrie- und Handelskammern die IHK FOSA als Zentralstelle. Welche Kammer im konkreten Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, mit welchem deutschen Referenzberuf die ausländische Qualifikation verglichen werden soll.

Um das herauszufinden, empfiehlt es sich, das kostenlose Erstberatungsgespräch bei der örtlichen Kammer oder dem IQ-Netzwerk in Anspruch zu nehmen, nicht zuletzt da die Beraterinnen und Berater wissen, mit welchem Abschluss man sich an welche Stelle wenden muss. Alternativ bietet das Internetportal der Bundesregierung zur Berufsanerkennung unter www.anerkennung-in-deutschland.de mit dem „Anerkennungsfinder“ ein Tool, mit dem man die zuständige Stelle auch selber ermitteln kann.

Eine Anerkennungsprüfung steht auch all jenen offen, die keine formalen Dokumente über ihre Qualifikationen vorweisen können (etwa, weil Zeugnisse verloren gegangen oder vernichtet sind). In diesem Fall kann man seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch unter Beweis stellen, beispielsweise in Form einer Arbeitsprobe oder eines Fachgesprächs.

Engagement im Bereich berufliche Anerkennung wird ausgezeichnet!

Wer seine Beschäftigten oder potenzielle Mitarbeitende als Arbeitgeber im Anerkennungsverfahren unterstützen will, hat vielfältige Möglichkeiten. Er kann die ausländische Fachkraft beispielsweise zur Erstberatung begleiten, beim Zusammenstellen der nötigen Dokumente und der Korrespondenz helfen oder sich an den Kosten des Verfahrens beteiligen.

Dieses unternehmerische Engagement wird seit 2017 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit dem Unternehmenspreis »Wir für Anerkennung« ausgezeichnet. Aktuell läuft die Bewerbungsphase für dieses Jahr. Bis zum 31. Mai 2018 können sich Unternehmen sowie Organisationen auf www.anerkennungspreis.de bewerben, wenn sie Erfahrungen oder gute Ideen haben, wie die berufliche Anerkennung als Instrument der Fachkräftesicherung sowie Mitarbeiterbindung genutzt werden kann.

DIHK Service GmbH

www.dihk.de

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