Die Entscheidung trifft der Auftraggeber

Interview mit Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer Güteschutz Kanalbau, und Dipl.-Ing. Dieter Jacobi, Leiter Einkauf, Berliner Wasserbetriebe

Abwasserleitungen und –kanäle sind dicht, wenn Sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und geprüft werden. Von daher befinden sich Themen wie Bauqualität, Qualifizierung und Qualifikation im Fokus der Branche. Verstärkt nutzen Auftraggeber die Gütesicherung RAL-GZ 961 zur unabhängigen Beurteilung der Bietereignung. Hier im Gespräch: Dipl.-Ing. Dieter Jacobi, Leiter Einkauf, Berliner Wasserbetriebe (ob.) und Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer Güteschutz Kanalbau.

Abwasserleitungen und -kanäle werden in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie im Auftrag von Kommunen verlegt. Sie haben deshalb eine besondere Verantwortung für die einwandfreie, dichte Herstellung dieser Bauwerke. Undichte Kanäle bewirken entweder eine unbefugte Grundwasserverunreinigung oder führen zu Fremdwassereintritten in den Leitungen. Zustandsuntersuchungen haben gezeigt, dass ein Teil der heute bekannten Kanalschäden bereits zum Zeitpunkt der Herstellung der Kanäle entstanden sind. Dies wird von allen Fachleuten auf diversen Veranstaltungen deutlich betont. Die Qualität der Bauausführung, die Einhaltung der in den Regelwerken verankerten Mindestanforderungen, muss deshalb sichergestellt werden. Dieser Verantwortung stellen sich immer mehr Auftraggeber. Sie fordern konsequent Qualifikationsnachweise ein. Eine Vorgehensweise, die das eigene Anspruchsdenken in punkto Qualifikation und Ausführungsqualität untermauert. Überwachte Mindestanforderungen ermöglichen den Entscheidern, das Geld der Bürger verantwortungsvoll und mit optimaler Kosten-Nutzen-Relation einzusetzen. Bei Vergabe von Aufträgen ausschließlich an geeignete Firmen werden Kommunen ihrer haushaltsrechtlichen Verantwortung gerecht. Außerdem wird die Nutzungsdauer von Entwässerungskanälen erhöht, wenn die Anforderungen der Regelwerke bei Bauausführung, Sanierung, Inspektion und Reinigung eingehalten werden. Folgerichtig wird der Ruf nach effizienten Strategien laut. Themen wie Bauqualität, Qualifizierung und Qualifikation rücken in den Fokus einer ganzen Branche. Verstärkt nutzen Auftraggeber die Gütesicherung RAL-GZ 961 zur unabhängigen Beurteilung der Bietereignung.  
 
Wie stellt sich die Situation für einen Auftraggeber heute dar?
Jacobi: Für die Bauwirtschaft wurde unter anderem das System der Präqualifikation eingeführt. Unternehmen wie die DVGW CERT GmbH bieten hier entsprechende Dienstleistungen an. Dabei wird geprüft, ob Bauunternehmen die Anforderungen gemäß § 6 (3) 2. a-i VOB/A, 2009 erfüllen. Mit dem entsprechenden Nachweis PQ-VOB können Unternehmen die Erfüllung eines Teils unserer Anforderungen nachweisen. Damit können Verwaltungsabläufe auf Auftraggeberseite teilweise vereinfacht bzw. entbürokratisiert werden.  
 
Welche darüber hinausgehenden Anforderungen existieren?
Jacobi: Neben den Anforderungen des Nachweises PQ-VOB müssen Bieter ihre fachtechnische Eignung für eine ausgeschriebene Leistung nachweisen. Dies leistet der Nachweis PQ-VOB nicht in vollem Umfang. Für den Bereich Abwasserleitungen und -kanäle finden sich Anforderungen an die fachtechnische Eignung in der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Ein Anforderungsprofil, das nun seit etwa 20 Jahren erfolgreich umgesetzt und stetig weiterentwickelt wird. Firmen, die die gestellten Anforderungen erfüllen, weisen nach, dass sie in Bezug auf die gewünschte Bauweise über die nötigen fachtechnischen Voraussetzungen verfügen, um die gewünschte Ausführungsqualität zu erreichen.
 
 
Was bedeutet Gütesicherung Kanalbau?
Künster: Die Gütesicherung RAL-GZ 961 ist ein von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam geschaffenes Instrument zur Beurteilung der Bietereignung und damit zur Sicherung der Qualität entsprechender Arbeiten. Dazu wird die fachtechnische Eignung in Bezug auf konkrete Bauverfahren beurteilt. So stützen sich bei der Gütesicherung RAL-GZ 961 sowohl die Beurteilungsgrundlagen als auch die Beurteilung und Bestätigung der Eignung selbst auf einen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erzielten Konsens. Wichtiger Bestandteil ist dabei die Neutralität der Abläufe zur Bestätigung der fachtechnischen Eignung und ggf. auch zu deren Nicht-Bestätigung. Neutralität, ein einheitliches Anforderungsniveau und damit fairer Wettbewerb zwischen den Bietern ist durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft gewährleistet, der sich aus Vertretern der Auftraggeber, Ingenieur-Büros und Auftragnehmer zusammensetzt. Jeweils ein Vertreter der Auftraggeber und Ingenieur-Büros werden durch die DWA direkt benannt; die übrigen Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern gewählt. Das ist entscheidend, denn der Güteausschuss beurteilt alle Baustellen- und Firmenberichte, die von den beauftragten Prüfingenieuren erstellt werden.  
 
Wird ein solches Instrument von Auftraggebern genutzt?
Jacobi: Wir haben hiermit gute Erfahrungen gemacht. Als Auftraggeber nutzen wir die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 zum Nachweis der fachtechnischen Eignung der Bieter. Die Eignungsprüfung durch den RAL-Güteausschuss erspart uns aufwändige Einzelprüfungen der Personalausstattung und des verfügbaren Gerätes der Anbieter. Dadurch wurden unsere Prozesse und Personalaufwendungen erheblich verschlankt. Wir stellen auch fest: Qualifizierte Auftragnehmer wollen und müssen sich positiv von unqualifizierter Konkurrenz abheben.
 
 
Wer führt die Prüfungen durch?
Künster: Die Gütegemeinschaft Kanalbau bietet als Dienstleister und im Auftrag der Auftraggeber eine unabhängige Bewertung der Bietereignung. Dieses Angebot stellt höchste Anforderungen an die Organisation der Prüfungen und an die Personen, die mit dieser Aufgabe betraut sind. Deshalb werden die Prüfungen ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt und deren Berichte vom Güteausschuss in jedem Einzelfall bewertet.
 
 
Am Markt werden in diesem Zusammenhang unterschiedliche Angebote gemacht. Wie beurteilen sie diese Angebote?
Jacobi: Sollen Maßnahmen erfolgreich und wirtschaftlich realisiert werden, ist das nur über konsequente Qualitätssicherung – von der Kanaluntersuchung bis zur Ausführung – möglich. Das definierte Qualitätsniveau kann nur erreicht werden, wenn das Augenmerk auf die fachtechnische Eignung des ausführenden Unternehmens gelegt wird. Für Auftraggeber ergibt sich die Wirtschaftlichkeit aus der Bewertung von Preis und Langlebigkeit. Letztere ist entscheidend abhängig von der Qualität der Bauausführung. Der Schlüssel dazu ist qualifiziertes Fachpersonal und technisch geeignete Betriebseinrichtungen und Geräte, Dokumentation der Eigenüberwachung sowie kontinuierliche Weiterbildung des Personals. Konsequent fordern wir deshalb bei Auftragsvergabe einen entsprechenden Eignungsnachweis von den bietenden Firmen. Damit der Eignungsnachweis seine Aussagekraft behält, müssen auch hierbei bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.  
Wie sehen diese konkret aus?
Jacobi: Das Angebot sollte die Anforderungen der DIN EN 1610, Nr. 15 und Anhang C erfüllen. Hierin wird aus nachvollziehbaren Gründen darauf hingewiesen, dass es die Auftraggeber sind, die ein System zur Prüfung der Eignung einrichten und betreiben können. Darüber hinaus sollte es sich um ein System handeln, das auf Neutralität und Transparenz basiert. Mit der Gütesicherung RAL-GZ 961 nutzen wir ein solches System, über das Bieter den Nachweis ihrer fachlichen Eignung und insbesondere ihrer technischen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen. Die Gütesicherung Kanalbau wird von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam getragen. Das System entspricht unseren Anforderungen an Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit sowie den Anforderungen des DWA-Merkblattes M 805 (Gelbdruck März 2010) an normgerechte Verfahren zur Eignungsprüfung.  
 
Welche Unterschiede existieren zwischen der Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft Kanalbau und der in diesem Zusammenhang neu angebotenen Fremdüberwachung Kanalbau der Zertifizierung Bau?
Künster: Die Gütesicherung RAL-GZ 961 besteht aus Gütebestimmungen, Prüfbestimmungen und Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. im Januar 1990 im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen erarbeitet worden. Hierzu gehört auch das Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der betroffenen Fach- und Verkehrskreise – auch dem Baugewerbeverband – sowie der zuständigen Behörden. Die Durchführungsbestimmungen beinhalten ein abgestuftes System über welches auf die Nichteinhaltung der Gütebestimmungen zu einem Zeitpunkt nach der Verleihung reagiert wird, bis hin zum Entzug des Gütezeichens. Das Angebot „Fremdüberwachung Kanalbau“ der Zertifizierung Bau lehnt sich in den Formulierungen weitgehend an die Gütebestimmungen an. Die Prüf- und Durchführungsbestimmungen der RAL-GZ 961 weichen von den Regelungen der „Fremdüberwachung Kanalbau“ ab. Die Beauftragung der Prüfingenieure erfolgt nicht durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft RAL-GZ 961, sondern durch die Zertifizierung Bau e.V. selbst. Die Berichte der Prüfingenieure werden bei der „Fremdüberwachung Kanalbau“ nicht dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft RAL-GZ 961 vorgelegt (vgl. RAL-GZ 961, Abschn. 4.1), sondern nach diesbezüglichen Verfahrensabläufen bewertet.  
 
Wie sieht das ein Auftraggeber?
Jacobi: Für Auftraggeber und Unternehmen ist es wichtig, dass Transparenz und - ganz wichtig - ein einheitliches Anforderungsniveau bestehen. Daher ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch genau ein Gremium maßgebend für die Wirksamkeit der Gütesicherung. Der in den Gütebestimmungen enthaltene Bewertungsspielraum soll durch ein Fachgremium unseres Vertrauens ausgefüllt werden. Die Aufgabe der unabhängigen Bewertung der Bietereignung als Dienstleister für Auftraggeber stellt allerhöchste Ansprüche an die Unparteilichkeit. Sowohl in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte als auch hinsichtlich der Interessensneutralität. Es ist die ursächliche Aufgabe der Auftraggeber, diese Unparteilichkeit bei verschiedenen Angeboten zu beurteilen.
 
 
Lassen sich Gütegemeinschaft Kanalbau und Zertifizierung Bau in diesen Punkten vergleichen?
Künster: Beim Güteschutz Kanalbau stellt die Mitgliederversammlung das höchste Gremium dar. Sie setzt sich aus Auftraggebern und Auftragnehmern zusammen, deren Stimmgewicht unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Mitglieder, paritätisch gewichtet ist. Die Gütesicherung RAL-GZ 961 ist das Instrument der Auftraggeber und qualitätsorientierten Unternehmen. Bei der Zertifizierung Bau handelt sich um einen von baugewerblichen Verbänden getragenen Verein. Das Baugewerbe vertritt insbesondere die Interessen der Mitgliedsunternehmen.  
 
Was bedeutet das für die Unternehmen?
Künster: Für Unternehmen ist entscheidend, dass sie über einen Eignungsnachweis verfügen, der möglichst breite Akzeptanz bei den Auftraggebern findet. Darüber hinaus muss für den Auftragnehmer auch das Gesamtpaket stimmen.  
 
Welche Ansprüche hat ein Auftraggeber neben der Neutralität noch an ein System, welches die Eignung von Unternehmen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bewertet?
Jacobi: Als Auftraggeber lege ich höchsten Wert auf Transparenz. Mich interessiert: Wer oder was steckt hinter einem Anbieter von Zertifizierungen? Wer führt die Dienstleistungen aus? Entsprechen diese den gewünschten hohen Qualitätsstandards? Kann ich meine Entscheidung bei der Auftragserteilung auf den vorgelegten Nachweis stützen oder muss ich zusätzlichen Eigenaufwand zur Bewertung der Nachweise treiben, um einen fairen Wettbewerb zwischen gleichartig geeigneten Bietern sicherzustellen? Denn am Ende müssen wir Auftraggeber bei der Angebotsprüfung die Bietereignung anerkennen. Die Verantwortung kann nicht delegiert werden. Der Auftraggeber muss die Aussagekraft von Eignungsnachweisen bewerten und danach entscheiden, ob er diese anerkennt oder nicht. Ein Eignungsnachweis dient dem Auftragnehmer nur dann, wenn er vom Auftraggeber akzeptiert wird. Auftraggeber ersparen dem Bieter und sich selbst aber den bürokratischen Einzelaufwand, indem sie einen Nachweis auf Grundlage der Gütesicherung RAL-GZ 961 verlangen. Darüber hinaus ist bei der Bewertung unterschiedlicher Systeme wichtig: Welche Angebote kann ich darüber hinaus nutzen?  
 
Was leistet hier die Gütegemeinschaft Kanalbau?
Künster: Über die Zusammensetzung der Gremien, zum Beispiel des Güteausschusses, informiert die Homepage www.kanalbau.com. Die Tätigkeit des Güteausschusses und der beauftragten Prüfingenieure – etwa die Anzahl der Firmen- und Baustellenbesuche und Ahndungen – wird jährlich ausführlich in einer Broschüre (Zahlen & Fakten) dargestellt. Diese steht ebenfalls auf der Homepage zum Herunterladen bereit. Der Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft ist das Gremium, das darüber hinaus die Güte- und Prüfbestimmungen unter Mitwirkung der öffentlichen Auftraggeber weiterentwickelt. Die Gütegemeinschaft bietet Erfahrungsaustausche für Auftraggeber und Auftragnehmer sowie ein flächendeckendes Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten an. In 2010 sind das mehr als 74 Veranstaltungen für Auftraggeber und 380 Veranstaltungen für Unternehmen. In diesen Veranstaltungen referieren größtenteils die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Die Prüfingenieure sind also neben ihrer Prüftätigkeit auch fachlich qualifizierte und neutrale Partner der am Bau beteiligten. Partner mit dem gemeinsamen Ziel der Qualitätssicherung.  
 
Was ist das übergeordnete Ziel der Gütesicherung Kanalbau?
Jacobi: Das übergeordnete Ziel der Gütesicherung ist die Auswahl fachtechnisch geeigneter Bieter auf Grundlage abgestimmter Anforderungen. Hierbei handelt es sich um eine hoheitliche Aufgab, zu der jeder öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist. Volkswirtschaftlich bietet dieses Vorgehen Vorteile, da die Unternehmen ihre Qualifikation nicht für unterschiedliche Auftraggeber im Einzelfall belegen müssen. Es gilt: „Die Prüfung der Eignung [...] obliegt [...] dem Auftraggeber. Er allein hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut.“ (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2009, 1 Verg 9/09). Deshalb ist es wichtig, dass der Auftraggeber bei sachlichen Unterschieden die Entscheidung über die Wertigkeit von Systemen trifft. Nur so ist der besondere Anspruch des Auftraggebers zum Ausdruck zu bringen und eine Abgrenzung der Systeme durch Qualität möglich.

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