Gefälschte Soka-Bau-Bescheinigungen kein Kavaliersdelikt
Immer wieder wird Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) mit gefälschten Bescheinigungen konfrontiert, die dokumentieren sollen, dass der dort genan-nte Betrieb die Sozialkassenbeiträge für seine Arbeitnehmer ordnungsgemäß abführt. Baubetriebe, Behörden oder andere Institutionen legen Soka-Bau solche Bescheinigungen vor und fragen nach, ob die Dokumente echt oder gefälscht seien. Zum Schutz aller, die auf die Echtheit der Bescheinigungen vertrauen, erstattet die Soka-Bau im Falle der Fälschung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. In den Soka-Bau bekannt gewordenen Fällen legen Baubetriebe – zum Beispiel im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung – eine Bescheinigung von Soka-Bau vor, nach der sie ihren tarifvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Soka-Bau kann aber eine Bescheinigung nicht ausstellen, wenn zum Beispiel erhebliche Beitragsrückstände bestehen. In solchen Fällen haben Betriebsinhaber das Datum einer früher erteilten Bescheinigung gefälscht und das so manipulierte Dokument beim potentiellen Auftraggeber eingereicht. Auf gleiche Weise manipulierte Soka-Bau-Bescheinigungen werden auch im Rahmen der so genannten „Bürgenhaftung“ nach § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verwendet, um dem Hauptunternehmer vorzutäuschen, dass hinsichtlich des Nachunternehmers kein Haftungsrisiko bestehe. „Sofern der begründete Verdacht besteht, die vorgelegten Soka-Bau-Bescheinigungen seien gefälscht, sind wir gerne bereit, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.“, erklärt Thomas Arnold, Leiter Spezialisten im Kunden-Service-Center.
[www.soka-bau.de]
