2. Mitgliederversammlung Güteschutz Grundstücksentwässerung

Überzeugend – angepackt, aufgebaut, aufgestellt

Im März trafen sich unter der Leitung ihres Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Flick die Mitglieder der noch jungen „Gütegemeinschaft Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen e.V. – Güteschutz Grundstücksentwässerung“ zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung in Hennef.

Uneinheitlich einheitlich  

Das „brennende“ Thema Dichtheitsprüfung stand erwartungsgemäß im Mittelpunkt des Berichts vom Vorstand. „Auf politischer Ebene“, so Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Flick, „herrscht große Uneinheitlichkeit: Es gibt keine Bundes einheitliche Regelung, zusätzlich zum Wasserhaushaltsgesetz des Bundes existieren Bundesland spezifische Regelungen (LWG NRW, EKVO Hessen, etc.) die in den kommunalen Satzungen zudem sehr unterschiedlich umgesetzt werden. Diese Bundesland spezifischen Regelungen werden fortbestehen, da ein Erlass einer entsprechenden einheitlichen Bundesverordnung nicht zu erwarten ist. Die Techniker hingegen,“ so Flick, „haben im Gegensatz zu den Politikern klare, eindeutige Regeln und Vorschriften zum Schutz von Grundwasser, Gewässer und Boden. Diese gilt es, jetzt in die politische Diskussion einzubringen.“

Als technisches Regelwerk verwies er auf die DIN 1986-30, die auch eine Orientierung an den Anforderungen der Gütesicherung Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968) für die Auftraggeber ist. Durch Mitwirkung im Normenausschuss Wasserwesen und in den DWA-Ausschüssen Entwässerungssysteme (DWA-Regelwerke) ist die Gütegemeinschaft im Bereich Grundstücksentwässerung sehr gut aufgestellt – gerade auch im Hinblick auf Ausbildung Sachkundige und Ausführung auf der Baustelle.

 

Eindeutig positioniert

Bezüglich der Diskussion um die flächendeckende Dichtheitsprüfung hat sich die Gütegemeinschaft klar positioniert und unter anderem eine gemeinsame, Verbands übergreifende Erklärung mit unterschrieben. Die Dichtheit der Entwässerungsleitungen muss gegeben sein! Unterstützt wurde die Erklärung von einer Pressemitteilung der DWA, in der ihr Präsident Otto Schaaf fordert, dass die Überprüfung privater und öffentlicher Leitungen klarer und einheitlicher Regelungen bedarf.

Gerade im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW sei jetzt der Umweltausschuss gefordert, von der politischen Bühne zur fachtechnischen Diskussion und Agitation zu wechseln, lauteten die Schlussworte des Vorsitzenden.

 

Dichtheitsprüfung: Leitfaden für die Kommunen

Karsten Selleng, Obmann des Güteausschusses, berichtete über die Tagungen des Güteausschusses, in denen die Antragsformulare „Erstprüfung“ zur Gütezeichenverleihung erarbeitet und online gestellt wurden. Die vier Prüforganisationen, Güteschutz Kanalbau, ÜWG-SHK, GFA und GET wurden bestätigt und ihre benannten Prüfer bestellt.

Änderungen und Ergänzungen zu den Güte- und Prüfbestimmungen werden vom Güteausschuss kontinuierlich gesammelt. Ein Antrag bei der DWA zur Fortschreibung des M 190 wurde gestellt; zukünftig soll dieses Merkblatt als Leitfaden für die Kommunen dienen. „Aktuell werden die Checklisten erarbeitet und angepasst,“ so Selleng, „um eine einheitliche Erstprüfung durchführen zu können.“ Auch wird die Baustellenmeldepflicht neu organisiert.

Hamburger Betriebe werden streng nach dem Hamburger Abwassergesetz ausgebildet und geschult, dies betrifft auch die Betriebe der Gütesicherung Entwässerungstechnik (Abscheider). Hierfür sollen Fortbildungsveranstaltungen ins Leben gerufen werden, die eine bundesweit einheitliche Schulung der Prüfer sicherstellen.

Ebenso sollen für die Dichtheitsprüfung einheitliche Grundsätze gelten. Ist z.B. nach einer Zustandserfassung eine Sanierung erforderlich, ist der Sachkundige häufig damit  überfordert. Es besteht also in mehreren Bereichen Schulungsbedarf, erklärt Selleng. „Vor allem für junge Leute sollen hier Möglichkeiten der Ausbildung anstatt neue Kursangebote geschaffen werden. Eine Ausbildung zum „Berater GE“ - einheitlich mit klarer Abgrenzung. Dieses Anforderungsprofil kann über den Güteausschuss erstellt werden.“

Das erklärte Ziel der Ausschuss-Mitglieder ist, durch die Gütesicherung auf einem bundesweit einheitlichen Niveau ein Vertrauensverhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Unternehmen zu schaffen

Abschließend erläuterte Selleng die „Aktuellen technischen Grundlagen zur Grundstücksentwässerung“ mit der Neufassung der DIN 1986-30 vom Februar 2012, der Überarbeitung des DWA-M 143-6 (neu M 149-6) und der Überarbeitung des DWA-A 142.

 

An Fahrt gewonnen

Geschäftsführer Dirk Bellinghausen gab einen Überblick über die inzwischen abgeschlossenen Organisationseinheiten, die die Gütegemeinschaft tangieren, weiterhin gab er den Hinweis auf die Internetpräsenz (www.gs-ge.de), den begonnenen Aufbau der zentralen Datenbank „Mitglieder“ sowie auf die Einführung der Software des Güteschutz Kanalbau.

„Die Teilnahme und Vorträge an vielen großen und kleineren Veranstaltungen haben kontinuierlich dafür gesorgt, dass das Gütezeichen Grundstücksentwässerung weiteren Bekanntheitsgrad erlangt hat,“ so Bellinghausen. „Der aktuelle Mitgliederstand ist: 8 Gründungsmitglieder, 100 Gütezeicheninhaber, davon 30 Unternehmen Vollmitglied.“ Die aktuelle landesgesetzliche Situation in NRW und Hessen bewirke leider eine schwächere Nachfrage nach Mitgliedsanträgen.

 

Handeln statt diskutieren

Gastredner Joachim Bode, Fraktionsvorsitzender Ratsfraktion Extertal, leistete als Kommunalpolitiker mit seinen „Kommunalpolitischen Erfahrungen in der Grundstücksentwässerung“ einen ganz besonderen Beitrag zum aktuellen Thema. Bode ist als Politiker der Auffassung, dass das Thema von der Politik ausgeklammert werden muss und dass es über undichte Entwässerungsleitungen keinerlei Diskussion bedarf. „Als gesetzliche Grundlage ist hierfür das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) zu nennen,“ so Bode.

„In NRW fand sich die Pflicht der Dichtheitsprüfung zunächst in der LBO wieder, in 2007 wechselte diese Thematik dann in das Landeswassergesetz, dem Paragraphen 61a. Aufgrund dessen wurden Dichtheitsprüfungen in vielen kommunalen Satzungen beschlossen, aber nicht durchgeführt. Es wurde immer gewartet, bis etwas passiert. Die ursprüngliche Frist 31.12.2015 rückte immer näher, ohne dass die Politik aktiv wurde,“ erklärte Bode.

Bode forderte gerade hier die vorausschauende und handelnde Politik, der Bürger müsse durch die Kommunen an die Hand genommen werden. Er sprach ganz klar die Pflicht zur Besorgnis an, dass Entwässerungen jetzt untersucht werden müssten, da sich ihr Zustand in den nächsten Jahren mehr und mehr verschlechtert. Die Funktionsfähigkeit der privaten Abwasserleitungen sei heute schon sicherzustellen, egal welche Gesetzeslage herrsche.

Seiner Ansicht nach darf die Diskussion um klare und sachgerechte Regelungen für die Überprüfung und Sanierung der privaten Abwasserleitungen nur intern von Fachleuten geführt werden und gehört nicht in die Öffentlichkeit. Für den Güteschutz Grundstücksentwässerung sei jetzt der klare Ansatzpunkt da, praktikable Regelungen zu finden, bzw. den Kommunen Leitfäden als Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen und emotionale Diskussionen zu beenden.

 

Wahlen für ergänzende Besetzungen

Nach Verabschiedung des Jahresabschluss 2011, der Entlastung des Vorstandes sowie weiterer notwendiger Formalien standen die Wahlen für ergänzende Besetzungen im Güteausschuss und im Fachbeirat an. Danach wurden Cornelia Hollek (GFA) und Michael Voß (Umweltberatung Dipl.-Ing. R. Winkelhardt KG, Mitglied im GET) von der Mitgliederversammlung einstimmig in den Güteausschuss bis September 2013 gewählt.

In den Fachbeirat wählte die Mitgliederversammlung einstimmig Torsten Schulz, Andreas Müller, H.-W. Bienentreu, Matthias Anton, Ulrich Bachon, Dr. Bernhard Fischer, Dieter Hesselmann und Mark Grusdas „en bloc“. Weiterhin wurden von der DWA Dr. Friedrich Hetzel und für von dem VDRK Andreas Herrmann benannt.

 

Beurteilungsgruppe „Sanierung S-GE“

In Verbands übergreifenden Gesprächen der letzten Monate hat sich immer wieder die Notwendigkeit gezeigt, dass eine Beurteilungsgruppe „Sanierung S-GE“ in das Gütezeichen Grundstücksentwässerung integriert werden muss. Der Geschäftsstelle bzw. dem Güteausschuss wird dazu aufgetragen, eine Formulierung für diese neue Beurteilungsgruppe auszuarbeiten. Insbesondere soll hierbei auf die Abgrenzung zum öffentlichen Bereich geachtet werden, beispielsweise durch eine Nennweitenbeschränkung oder Einschränkung über die technischen Betriebsmittel.

Die nächste Mitgliederversammlung findet einen Tag nach der Gemeinschaftstagung "Gebäude- und Grundstücksentwässerung" am Mittwoch, 16 Januar 2013, 10:30 Uhr, in Fulda statt.

 

Kontakt

Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

Internet: www.gs-ge.de

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