Zur Wiederholung von vergaberechtswidrigen Wertungen

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10. Februar 2009

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit seinem Beschluss vom 10.02.2009, dass die Vergabestelle ihre Wertung, die zum Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignung führte, in einer späteren Phase des Vergabeverfahrens korrigieren darf, wenn sich herausstellt, dass die Wertung vergaberechtswidrig war (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.09, Az.: 11 Verg 16/08). Welche Fälle sind von einer solchen Korrektur betroffen?

Können sich die Bieter auf Entscheidungen der Vergabestelle verlassen?

Grundsätzlich billigt das Vergaberecht dem öffentlichen Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum zur Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, sprich: der Eignung eines Bieters, zu (vgl. z.B. § 25 Nr. 2 Abs. 1VOB/A). Im Verlaufe seiner Wertung verbleiben dem öffentlichen Auftraggeber also zunächst gewisse Freiheiten, welches Unternehmen er für besonders geeignet hält. Hat die Vergabestelle aber ihre Wertung durchgeführt, ist es mit diesen Freiheiten vorbei:

Ab diesem Zeitpunkt ist sie nach ständiger...

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