Wenn Wichtiges„verloren“ geht!

Zugangsbeweis von Willenserklärungen durch Sendeprotokolle?

Bauunternehmer müssen häufig im Rahmen des Baugeschehens Willenserklärungen fristgerecht abgeben oder sonstige Schriftstücke unverzüglich einreichen. Dann tritt später häufig das Problem auf, dass der Absender den Empfang nicht nachweisen kann, gerade dann, wenn er solche Beweisdokumente benötigt, um eine bestimmte Rechtsposition auszubauen, zu wahren oder zu verteidigen.

Frage 1: Was sind Willenser-

klärungen?

Willenserklärungen sind Erklärungen, mit denen der Wille zum Ausdruck gebracht wird, ein Rechtsverhältnis zu begründen, inhaltlich zu ändern oder zu beendigen oder sonstige Rechtsfolgen auszulösen
(z. B. eine Kündigung oder einen Rücktritt). Sie sind empfangsbedürftig, d. h. sie müssen dem Empfänger zugehen. Willenserklärungen, die in Abwesenheit des Empfängers abgegeben werden und/oder die einer Schriftform bedürfen, sind in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger zugehen.

 

Frage 2: Wann ist eine Erklärung zugegangen?

Zugegangen ist eine...

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