Broschüre Konjunkturpaket II – Vereinfachung des Vergaberechts

Mit den Beschlüssen des Konjunkturpakets II werden Fristver­kürzungen und Vereinfach­un­gen bei der Verfahrenswahl er­möglicht. Diese aktuelle politische Beschlusslage gilt es nun effektiv in die Auftragsvergabepraxis umzusetzen. Eine Umsetzungsfrist gibt es nicht: Weder Unternehmen, die sich an öffent­lichen Ausschreibun­gen beteiligen, noch Kommunen hatten Zeit, sich auf die neuen Vergabe­regeln vorzubereiten.

Die Broschüre „Konjunkturpaket II Vereinfachung des Vergaberechts“ der auf Vergabe-, Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei HFK Rechts­an­wälte Heiermann Franke Knipp fasst...

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