Kanalsanierer tagten in Nürnberg: Praxisnähe kommt an

„Nichts ist so beständig wie der Wandel: Rahmenbedingungen und Technologietransfer“ lautete der Titel der 7. Veranstaltung, mit der die Nürnberger Kolloquien zur Kanalsanierung in diesem Jahr fortgesetzt wurden. Eine Interessengemeinschaft hatte die Diskussionsplattform für Auftraggeber, Fachfirmen und Studenten 2002 aus der Taufe gehoben. Hierzu gehören die Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg, die Verbund Ingenieur Qualifizierung gGmbH sowie die RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau. Die Mitwirkung hochkarätiger Referenten aus Industrie, Kommunen und Verbänden sowie die jährlich steigende Teilnehmerzahl sind Indiz für den anhaltenden Erfolg der Veranstaltungsreihe. „Wir nutzen für dieses Kolloquium die Praxiserfahrungen aller Beteiligten“, so der wissenschaftliche Leiter, Prof. Dipl.-Ing. (TU) Werner Krick. Nach Meinung von Krick geht dieses Konzept voll auf: Auftraggeber, Planer und Firmen kommen zu Wort. Sie berichten über ihre Erfahrungen und diskutieren neue Lösungsansätze. Diesmal im Focus: Die Entwicklung der Rahmenbedingungen und neue Technologien in der Kanalsanierungsbranche. So zeigt zum Beispiel die DIN EN 13508, dass europäische Normen sich unmittelbar auf deutsche Regeln der Technik auswirken. Darüber wurde in der Veranstaltung berichtet. Auch die Auftraggeber nehmen ihre Einflussmöglichkeiten wahr, indem sie mit zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen zur Materialprüfung standardisierte Kriterien für die Kontrolle der Sanierung definieren. Darüber hinaus haben sich die Rahmenbedingungen in Fragen der Arbeitssicherheit geändert. Die Verantwortung der Auftraggeber hat mit der allgemeinen Definition von Schutzzielen zugenommen. Wie das in der Praxis aussieht, darüber berichteten Experten aus Ingenieurbüros und Sanierungsunternehmen sowie Vertreter öffentlicher Auftraggeber und der Berufsgenossenschaft.
 
„Dieser Praxisbezug kommt an“, betont Dr. Ursula Baumeister, Geschäftsführerin Verbund IQ. „Die Teilnehmer – Entscheider aus Kommunen, Städten, Gemeinden und Industrie sowie Bauingenieure und Techniker aus Tiefbau- und Wasserwirtschaftsämtern, Stadtentwässerungsbetrieben, Umweltbehörden- und -verbänden, Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Bauabteilungen der Industrie – erhielten anhand von aktuellen Beispielen Einblick in die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse diverser Verfahren und Lösungen.“ Unter anderem ging es um die Frage, ob die in Australien eingesetzten „Wickelrohrverfahren“ für den deutschen Markt eine Alternative zum „Schlauchlining“ sein könnten. Oder ob die „Zementmörtelauskleidung“, die bei der Sanierung von Trinkwasserleitungen Einsatz findet, sich als Beschichtungssystem auf Abwasserleitungen übertragen lässt. Ebenso erörterten die Referenten Lösungen zur Dichtigkeit bei der Einbindung von Hausanschlussleitungen in den Hauptkanal und diskutierten, ob das in Berlin häufig eingesetzte Verfahren „Pipe Eating“ zum Austausch maroder Kanäle auch auf andere Bundesländer transferiert werden kann.
 
Rahmenbedingungen wichtig
Klar wurde auch: Soll eine Kanalsanierung erfolgreich sein, ist das ohne konsequente Qualitätssicherung von der Kanaluntersuchung bis zur Ausführung nicht möglich. Die Qualität bei einigen Sanierungsverfahren wird in wesentlichem Maße erst auf der Baustelle erzeugt; deshalb ist es notwendig, Rahmenbedingungen zu definieren, die in der Lage sind, das gewünschte und seitens des Auftraggebers bestellte Qualitätsniveau verlässlich zu erreichen – so ein Referent in seinem Vortrag. Aus diesem Grund hat zum Beispiel die Arbeitsgruppe süddeutscher Kommunen zusammen mit dem Rohrleitungssanierungsverband (RSV) das Anforderungsprofil für die Ausschreibung vor Ort härtender Schlauchliningsysteme entwickelt, das sich inzwischen als verlässliche Vertragsgrundlage zwischen Bauherr und ausführender Firma in der Praxis vielfach bewährt hat. Ein weiterer Ansatz: Mit einer neuen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingung“ (ZTV) im Bereich der Materialprüfung steht dem Markt ein weiteres Instrument zur Verfügung, das Vertrauen und Verlässlichkeit der Baupartner verbessert.  
 
Anforderungen definiert
Ein Aspekt, der ebenfalls wichtiger Bestandteil der RAL-Gütesicherung Kanalbau ist. „Eine Sanierung kann nur erfolgreich sein, wenn die Partner gemeinsam eine ganzheitliche Sanierung der undichten Kanäle verfolgen“, so Dipl.-Ing. Dieter Walter, ein vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragter Prüfingenieur. Augenmerk muss vor allem auf die Anforderungen hinsichtlich Qualifikation, Eigenüberwachung und Lieferbedingungen der Baupartner gelegt werden. Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 enthält einen solchen Anforderungskatalog. So gibt es eine Vielzahl von Fachfirmen, die für die Ausführung eines Sanierungsverfahrens die zugehörige Qualifikation besitzen (www.kanalbau.com). Firmen, die diesen Nachweis führen, erfüllen die von Auftraggebern gestellten Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung in Übereinstimmung mit den aktuellen Regelwerken.

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