Wer Bock hat, bleibt bis Feierabend ...

In kaum einer Disziplin ist die Bundesregierung so erfolgreich wie bei ihren Bemühungen, der Bauunternehmerschaft das Leben schwerzumachen. Neuester Streich ist die geplante Modifikation des Teilzeitgesetzes. Gab es bisher einen Anspruch auf Teilzeit ohne Anspruch auf Rückkehr zur regulären Arbeitszeit, soll die Neufassung Mitarbeitern ermöglichen, für einen Zeitraum von mindestens einem bis maximal fünf Jahren in Teilzeit zu gehen und anschließend wieder zur Vollzeit zurückzukehren.

Diese Regelung soll bereits ab einer Unternehmensgröße von
46 Mitarbeitern greifen; hier soll maximal jeder fünfzehnte Mitarbeiter diese Regelung in Anspruch nehmen dürfen. Oberhalb von 200 Mitarbeitern ist keine weitere Begrenzung vorgesehen. Stehen den Teilzeit-Regelungen betriebliche Gründe entgegen, muss der Unternehmer diese mit entsprechendem Aufwand nachweisen.

Fraglich, ob jeder Richter über genug Sachverstand verfügt, unternehmerische Notwendigkeiten nachzuvollziehen. Probleme sind auch absehbar, wenn bei kleineren Unternehmen mehr Mitarbeiter in die befristete Teilzeit gehen wollen, als Plätze verfügbar sind, oder wenn jemand aus der Teilzeit zurückkommt, für den ein guter Ersatz gefunden wurde. Eine weitere Folge: In Zukunft werden noch mehr Arbeitsverhältnisse befristet sein.

Mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand für den Unternehmer, geringere Planbarkeit von Ressourcen – dieser Referentenentwurf beweist bestenfalls, wie fremd den Politikern und Beamten der Arbeitsalltag in Unternehmen ist.

ZAHL DES MONATS

um 2,3 %

stiegen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im 1. Quartal 2018 im Vergleich zum Vorjahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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