Baurecht bekömmlich angerichtet ...

Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung für die Bauwirtschaft

Zwei Urteile von Oberlandesgerichten und ein BGH-Urteil stellt Rechtsanwalt Michael Werner vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hier vor. Die Themen: Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Vertragsanpassung bei Zuschlagsverzögerung und die Qualifikation einer Bau-Arge.

Zur Nachreichung von Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer

Das OLG München hat mit Beschluss vom 22. Januar 2009 – Verg 26/08 – (www. ibr-online.de) Folgendes entschieden:

1. Es kann für die Bieter unzumutbar sein, bereits bei Angebotsabgabe die Benennung der von Ihnen einzusetzenden Nachunternehmer vorzunehmen und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verpflichtungserklärungen müssen aber bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen will.

2. Nachunternehmer- und...

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