Deutsche Bauindustrie zu Feinstaubemissionen

- Keine generelle Nachrüstpflicht für Partikelfilter an Baumaschinen

- Für Arbeits- und Gesundheitsschutz ungeeignet

Russpartikelfilter an dieselbetriebenen Baumaschinen tragen zur Bekämpfung von Feinstaubemissionen auf Baustellen nur unwesentlich bei. Im Vergleich zu aufgewirbelten Stäuben fällt Dieselruß kaum ins Gewicht. Die Forderung von Umweltverbänden, Baumaschinen generell mit Partikelfiltern nachzurüsten, stehe in keinem akzeptablen Verhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand. Dies ist das Fazit einer aktuell erschienenen Informationsschrift zu Feinstaubemissionen von Baumaschinen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Gerade bei kleineren Baumaschinen könnten die Kosten hierfür bis zu 20 Prozent des Neupreises ausmachen.

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seien Partikelfilter sogar kontraproduktiv, da sie Sekundäremissionen verursachen und der Einbau auf Grund ihrer Größe mit erheblichen Sichtfeldreduktionen verbunden sei, die die Arbeitssicherheit gefährden. Die Ausstattung von Bestandsmaschinen mit Kamerasystemen zur unfallfreien Rücksichtfahrt würde die Branche zusätzlich belasten. Für bereits abgeschlossene Maschineninvestitionen müsse es Vertrauensschutz geben. Stattdessen fordert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Maschinenhersteller auf, im Gerätedesign von Neumaschinen stärker auf ausreichende Sicht und die Vermeidung von Dieselrußemissionen zu achten.

Hintergrundinformationen hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in der Informationsschrift „Feinstaubemission von Baumaschinen“ zusammengetragen. Die Broschüren können im Internet unter www.bauindustrie.de bestellt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen im Bereich Technikpolitik und Umwelt, speziell Baumaschinentechnik.

[www.bauindustrie.de ]

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