Bauindustrie begrüßt Entscheidung des Bundeskabinetts zu Bau-Mindestlöhne

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die 8. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe mit Wirkung ab 1. Dezember 2011 auf den Weg zu bringen“, erklärte am 19. Oktober 2011 der Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-oec. Andreas Schmieg, in Berlin. „Die Entscheidung zeigt, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP verstanden hat, dass die Mindestlöhne in unserer Branche unverzichtbar sind. Angesichts des weiterhin großen Lohn­gefälles in Europa sind die Bau-Mindestlöhne zwingend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und inländische Bauunternehmen zu schützen. Mindestlöhne machen nur Sinn, wenn sie eine für die jeweilige Branche angemessene Höhe haben“, so Schmieg weiter. „Deshalb sind wir gegen alle Pläne zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Einen branchenfremden gesetzlichen Einheits-Mindestlohn lehnt die Bauindustrie kategorisch ab.“

In der Kabinettssitzung am 19. Oktober 2011 ist beschlossen worden, die 8. Mindestlohn-Verordnung im Baugewerbe rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2011 zu erlassen.

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