Neues Hochwasserschutzgesetz II
Anfang Juni brachte der Bundesrat das Hochwasser-
schutzgesetz II auf den Weg. Kommunen können jetzt
Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im
Bebauungsplan festlegen. Das soll die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern. Betroffen sind auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit verpflichtend. Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Hausein-
führungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte
Fälle jetzt gesetzlich abgesichert. Weiterführende Infor-
mationen können auf der Website des Fachverbandes
Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. gefunden
werden.