Bauindustrie begrüßt Ausbau der A7 im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft

Endlich kann der Ausbau beginnen!

„Endlich kann der Ausbau der A7 in Niedersachsen beginnen! Die Ausschreibung als Öffentlich-Private Partnerschaft ist ein wichtiges Signal für die Region, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger.“ Mit diesen Worten kommentierte Nikolaus Graf von Matuschka, Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentlich Private Partnerschaften (AK ÖPP) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Mitglied des Vorstands der HOCHTIEF Solutions AG, die von Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies angekündigte ÖPP-Ausschreibung der A7 zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter und der Anschlussstelle Göttingen.

Trotz der Weisung des damaligen Bundesverkehrsministers Dr. Peter Ramsauer hatte sich Niedersachsen weitere sechs Monate gegen die Ausschreibung gesträubt. „Der Zeitverlust ist enorm. Am Ende haben aber die richtigen Argumente für einen Ausbau in ÖPP gesprochen“, zeigte sich Matuschka erfreut. Er verwies vor allem auf die hohe Kosten- und Terminsicherheit bisheriger ÖPP-A-Modelle sowie auf die hohe Qualität der Bauausführung. Das Land Niedersachsen kann nun die Bauindustrie in die Pflicht nehmen, für das ehrgeizige Projekt alle Innovationskraft aufzubringen, um es zum Erfolg zu führen.

Matuschka betonte außerdem, dass die Befürchtungen, es könnten Arbeitsplatzverluste durch das ÖPP-Projekt entstehen, ausgeräumt werden konnten. „Das Bundesverkehrsministerium hat von Anfang an klargestellt, dass es keine Kündigung der Straßenmeister geben wird“, sagte Matuschka. ÖPP führe eher zu mehr Stellen, da die neuen ÖPP-Projektgesellschaften Mitarbeiter einstellen müssten und das zu Konditionen, die mindestens dem TVöD entsprechen, meist aber höher liegen.

Matuschka plädierte außerdem dafür, sich kritisch mit den Vorwürfen des Bundesrechnungshofes auseinander zu setzen. Matuschka: „Die Argumente des Bundesrechnungshofes werfen an vielen Stellen Fragen auf. Vor allem sehen wir die Beschaffungsrealität in seinen Gutachten vernachlässigt.“ So würden Annahmen für die konventionelle Variante getroffen, die der Bundesrechnungshof selbst als nur „hypothetisch“ bezeichnet. Zudem verweigere er sich einer adäquaten Berücksichtigung von Risiken der öffentlichen Hand, mit der Begründung, in einem Staat seien Risiken letztlich von den Bürgern zu tragen. Matuschka: „Wir sehen jetzt die Politik am Zuge, diese wichtige Diskussion anzustoßen.“

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