Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Umweltschutz und Sicherheit bei Rückstau

Bei der Auslegung und Planung von Leichtflüssigkeitsabscheidern sind einige Vorgaben zu beachten, unter anderem beim Rückstauschutz im örtlichen Kanal. Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik berät und unterstützt Planer und Betreiber.


Tankstellen, Waschstraßen und andere Gewerbe- und Industriebetriebe benötigen eine Abscheideranlage. Diese verhindert, dass Abwasser, das Leichtflüssigkeiten enthält, unbehandelt in die öffentliche Kanalisation gelangt. Bei der Auslegung und Planung von Leichtflüssigkeitsabscheidern sind einige Vorgaben zu beachten, unter anderem Schutz und Sicherheit bei Rückstauereignissen im örtlichen Kanal. Was nützt die perfekte Anlage, wenn durch einen Rückstau doch Leichtflüssigkeiten in die Umwelt oder ins umgebende Erdreich gelangen und dort Schaden anrichten. Dies gilt es zu verhindern: Leichtflüssigkeit darf nicht über die Abdeckungen austreten. Hierzu ist schon immer ein Aufstauniveau bis zum niedrigsten Bodeneinlauf bzw. der maximalen Regenwasserstauhöhe auf der Zulaufseite bei der Ermittlung der „Überhöhung“ zu beachten. Seit der Veröffentlichung der neuen DIN 1999-100 ist explizit auch eine ablaufseitige Überhöhung bezogen auf die Rückstauebene zu berücksichtigen.

 

Auf Bezugshöhe und Überhöhung achten

Die Bezugshöhe für die Rückstauebene ist in der Ortssatzung festgelegt. Bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist hierzu die Oberkante der niedrigsten Abdeckung in Bezug zu setzen. Die Höhendifferenz dieser beiden Niveaus bestimmt die nun zusätzlich zu beachtende, ablaufseitige "erforderliche Mindest-Überhöhung".

Die Einhaltung dieser Überhöhung ist aber nur ein Aspekt der Sicherheitsüberlegungen. Beim Rückstauschutz spielen mehrere Punkte zusammen. Je nach Situation sind weitere Maßnahmen erforderlich. Welche Kriterien hier eine Rolle spielen und welche Anforderungen im Einzelfall gelten, macht die Tabelle deutlich. Für die einzelnen Anforderungen sind jeweils zusätzliche technische Kriterien maßgebend, die zu beachten sind. So sind zum Beispiel bei Rückstauverschlüssen nur bestimmte Typen zulässig, Warneinrichtungen müssen sowohl auf die Schichtdicke der Leichtflüssigkeit als auch auf das Flüssigkeitsniveau im Abscheider reagieren und bei Hebeanlagen ist der Ex-Schutz sicherzustellen.


Rückstauebene der Abwassersatzung

Die Rückstauebene ist nicht nur technisch festgelegt. Vielmehr wird dieses Maß in den Abwassersatzungen auch aus rechtlichen und Sicherheitsgründen durch den Kanalbetreiber festgelegt. Grundstückseigentümer sind verpflichtet Vorsorge zu treffen, wenn Teile der Entwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene sind. Treten Schäden durch Rückstauereignisse auf, die unterhalb dieses Niveaus liegen, haftet immer der Grundstückseigentümer und nicht der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes. Zusätzlich sollte man sich mit der zuständigen Behörde zu Erfahrungswerten von Aufstauereignissen im Kanalnetz austauschen.


GET unterstützt Planer und Betreiber

Unterstützung bei der Planung und bei der Orientierung erhalten Planer und Betreiber bei der GET. Die Hersteller von Abscheideranlagen in der GET beraten individuell und ermitteln auch die jeweils erforderliche Überhöhung. Deren Produkte sind nicht nur mit dem Gütezeichen RAL-GZ 693 ausgezeichnet, sie bieten auch darüberhinausgehende Serviceleistungen.


Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V.
www.get-guete.de

Über die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V. (GET)

Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e.V. (GET) ist eine RAL-Gütegemeinschaft. GET engagiert sich für Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Zuverlässigkeit von Produkten der Entwässerungstechnik. GET-Mitglieder sind führende Hersteller der Entwässerungstechnik, Fachverbände, Prüfinstitute und weitere, anerkannte Sachverständige. GET vergibt die RAL Gütezeichen RAL-GZ 692 „Kanalguss“, RAL-GZ 693 „Abscheideranlagen“ und RAL-GZ 694 „Gebäudeentwässerung“.

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