Soka-Bau informiert: Sozialkassenverfahren ab Januar 2010 erheblich vereinfacht

Die Modernisierung der Sozialkassenverfahren geht mit großen Schritten voran. Bereits im November 2009 richtete Soka-Bau ein Kunden-Service-Center mit neuen kostenfreien Rufnummern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein und optimierte viele interne Abläufe zum Vorteil der Kunden. Mit dem zum 01.01.2010 in Kraft getretenen neuen Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren (VTV) wurde jetzt mit den Tarifvertragsparteien (ZDB, HDB, IG BAU) die Grundlage für zahlreiche weitere Vereinfachungen und Serviceverbesserungen geschaffen.

Die bislang gesondert abzugebenden ZVK-Beitragsmeldungen für gewerbliche Arbeitnehmer und damit die doppelte Meldepflicht entfallen. Künftig genügt die Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Beitragsforderungen eines Meldemonats mit den Erstattungsforderungen für gezahlte Urlaubs- oder Ausbildungsvergütungen des gleichen Monats zu saldieren, wenn die Meldungen bereits vor dem 15. des Folgemonats vollständig vorliegen. Guthaben zugunsten der Betriebe (die Erstattung ist höher als der Beitrag) werden zeitnah überwiesen. Guthaben zugunsten von Soka-Bau (der Beitrag ist höher als die Erstattung) können – wenn gewünscht – im Lastschriftverfahren eingezogen werden.

Die getrennte Überweisung von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungs-Umlage gehört der Vergangenheit an. Eine zusammengefasste, einzige monatliche Zahlung genügt – die Aufteilung erfolgt automatisch bei Soka-Bau. Einzugsstelle für den Sozialkassenbeitrag ist ab dem 01.01.2010 nicht mehr die ZVK, sondern die ULAK. Diese zieht – auch für Zeiträume vor dem 01.01.2010 – zugleich mit den ULAK-Beiträgen die Beiträge der ZVK für die Zusatzversorgung in den alten Bundesländern, die Beiträge der Gemeinnützigen Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes (UKB) sowie die Beiträge der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes ein.

Betriebe, die nicht über ein von Soka-Bau zugelassenes Baulohnprogramm verfügen und deshalb noch per Meldeschein an Soka-Bau melden, können künftig ebenfalls papierlos ihre Meldungen elektronisch übermitteln. Im Internetportal von Soka-Bau steht hierzu ab Februar 2010 eine neue Anwendung zur Verfügung, mit der alle erforderlichen Meldungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende und Angestellte erfasst werden können. Der Beitrag wird automatisiert ermittelt und angezeigt. Alle Daten können per Mausklick an Soka-Bau übertragen werden. Dabei werden für gewerbliche Arbeitnehmer die Vormonatswerte online als Grundlage zur Verfügung gestellt. Der neue Service wurde von Praxisanwendern bereits erfolgreich getestet und ist einfach und schnell einsetzbar.

Mit dem elektronischen Postfach im Internetportal von Soka-Bau können alle Betriebe Schreiben und Informationen von Soka-Bau, beispielsweise Erstattungsbenachrichtigungen, jederzeit abrufen. Baubetriebe, die für diesen neuen Service noch nicht freigeschaltet sind, sollten jetzt die notwendigen Zugangsdaten bei Soka-Bau anfordern.

Der jährliche Versand der Arbeitnehmer-Jahreskontoauszüge wird von Soka-Bau bzw. UKB bereits im Frühjahr 2010 direkt an die gewerblichen Arbeitnehmer erfolgen, so dass der bisherige Aufwand in den Betrieben für die Weiterleitung dieser Auszüge an die Beschäftigten entfällt. Die Betriebe erhalten zuvor eine Information über die gemeldeten Daten, um bei Bedarf noch Korrekturen melden zu können.

Seit Mitte November 2009 gibt es im Kunden-Service-Center von Soka-Bau neue kostenfreie Rufnummern: die 0800 1200111 für Arbeitgeber und die 0800 1000881 für Arbeitnehmer und Rentner. Werden ältere Rufnummern verwendet, wird der Anrufer automatisch über die neuen 0800-Nummern informiert und entsprechend weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soka-bau.de oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1200111.

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