Broschüre Konjunkturpaket II - Vereinfachung des Vergaberechts

Mit den Beschlüssen des Konjunkturpakets II werden Fristverkürzungen und Vereinfachungen bei der Verfahrenswahl ermöglicht. Diese aktuelle politische Beschlusslage gilt es nun effektiv in die Auftragsvergabepraxis umzusetzen. Eine Umsetzungsfrist gibt es nicht: Weder Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, noch Kommunen hatten Zeit, sich auf die neuen Vergaberegeln vorzubereiten.

Die Broschüre „Konjunkturpaket II Vereinfachung des Vergaberechts“ der auf Vergabe-, Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp fasst die Lockerungen und Vereinfachungen im aktuellen Vergaberecht übersichtlich und praxistauglich zusammen. Sie enthält eine Sammlung der relevanten Erlasse und Beschlüsse mit den wichtigsten Neuheiten. Die Broschüre ist sowohl nützliches Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit der öffentlichen Auftraggeber als auch ein Ratgeber für die Wirtschaftsteilnehmer und deren Berater. Ergänzt durch Tabellen und Grafiken werden die Änderungen bei den Wertgrenzen und möglichen Fristverkürzungen veranschaulicht.

Die Broschüre steht zum Download bereit unter: http://www.hfk-rechtsanwaelte.de/die-kanzlei-publikationen-neuerscheinungen.php

oder kann kostenlos angefordert werden über:
HFK Rechtsanwälte
Heiermann Franke Knipp
Dr. Susanne Mertens
Knesebeckstraße 1
D-10623 Berlin
Tel.: 030 / 318675-0
Fax.: 030 / 318675-29
E-Mail: berlin@hfk-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hfk-rechtsanwaelte.de

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