Güte sichern, Werte
erhalten, Zukunft gestalten

In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf findet am 29. April im Maritim Hotel die 29. Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau statt.

RA’in Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird die Mitgliederversammlung mit einem Festvortrag über „Die drei Herausforderungen der Bauwirtschaft – Wohnen, Mobilität, Versorgung“ eröffnen. Es folgen die Berichte des Vorstandsvorsitzenden der Gütegemeinschaft, Dipl.-Ing. MBA Ulf Michel, des Obmanns des Güteausschusses, Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer, des Beiratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. M.A. Rudolf Feickert, sowie des Geschäftsführers, Dr.-Ing. Marco Künster. Weiterhin werden die Mitglieder von Vorstand und Güteausschuss gewählt sowie Änderungen in den Güte- und Prüfbestimmungen zur Abstimmung vorgelegt.

Mit Blick auf die Entwicklung der Gütegemeinschaft Kanalbau im vergangenen Geschäftsjahr können die Redner mit positiven Zahlen aufwarten. So hat sich die Zahl der Mitglieder weiter erhöht; Mitglieder der Gütegemeinschaft sind Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Ingenieurbüros sowie Institutionen und Personen, welche die Gütesicherung von Abwasserleitungen und -kanälen fordern, ausführen und fördern. Ende Dezember 2015 betrug die Gesamtzahl der Mitglieder 3.645, wovon 2.538 zur Mitgliedsgruppe 1 (ausführende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Ingenieurbüros), 1.067 zur Mitgliedsgruppe 2 (öffentliche Auftraggeber und Ingenieurbüros) und 40 zur Mitgliedsgruppe 3 (Freunde und Förderer) zählten.

1.000. Mitglied

Die Zahl der Mitglieder in Gruppe 2 ist im Jubiläumsjahr des Gütezeichens Kanalbau um rund 100 gestiegen. In diesem Zusammenhang habe die Gütegemeinschaft mit der Stadtwerke Osnabrück AG das 1.000. Mitglied begrüßen können – darauf weist Geschäftsführer Künster hin. Damit befindet sich die RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau weiterhin auf gutem Kurs. 3.061 Auftraggeber fordern die Gütesicherung RAL-GZ 961 als Qualifikationsnachweis in ihren Ausschreibungen (Stand Dez. 2015). In das Bewusstsein der Bevölkerung dringe der Kanalbau nur dann, wenn etwas nicht funktioniere, so Künster weiter. Zum Beispiel, wenn Kanäle so undicht sind, dass es zu Einbrüchen an der Geländeoberfläche kommt. Aber auch wenn die Auswirkungen weniger spektakulär sind, stellen undichte Kanäle ein erhebliches Umweltproblem dar und verursachen hohe Sanierungskosten. „Daher ist eine zuverlässige Qualitätssicherung im Kanalbau besonders wichtig“, ist Künster überzeugt. „Auftraggeber berücksichtigen das schon bei der Vergabe, indem sie die notwendige fachliche Qualifikation der ausführenden Unternehmen prüfen.“

Qualität fordern – Werte schaffen

Durch die Vergabe von Aufträgen ausschließlich an geeignete Firmen werden Kommunen bzw. Abwasserbeseitigungsunternehmen ihrer haushaltsrechtlichen Verantwortung gerecht, getreu der Devise: Qualität fordern, Werte schaffen. Die Gütegemeinschaft Kanalbau – und das ist ein ganz entscheidender Aspekt – wird dabei von Auftraggebern und Auftragnehmern gleichberechtigt organisiert. Diese haben mit der Gütesicherung RAL-GZ 961 ein System eingeführt, das zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit von Bietern im Vergabeverfahren und damit der Qualität im Kanalbau dient.

Die Satzung der Gütegemeinschaft Kanalbau legt deren Zweck fest. Im Fokus steht der Schutz der Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch unsachgemäße Arbeiten. Gleichzeitig soll die Umweltverträglichkeit von Abwasserleitungen und -kanälen verbessert und der Verunreinigung von Grundwasser und Boden durch undichte Kanäle entgegengewirkt werden. Zu den Aufgaben gehören daher die kontinuierliche Beurteilung der Qualifikation von Unternehmen in Form von Firmenbesuchen und unangekündigten Baustellenbesuchen, die Verleihung des RAL-Gütezeichens sowie Schulungen, technische Information und Öffentlichkeitsarbeit. Damit setzt die Gütegemeinschaft um, was Auftraggeber und Mitglieder fordern.

Das Engagement der Mitarbeiter der Gütegemeinschaft wird auch anhand folgender Zahlen deutlich: 2015 wurden unter anderem 2.310 Firmenbesuche und 3.781 Baustellenbesuche durchgeführt. Bei den unangemeldeten Baustellenbesuchen begutachten die Prüfingenieure die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachfirmen. Dabei werden die Ausführung der Maßnahme entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung geprüft. Die Berichte werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Er entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über Empfehlungen für eventuell notwendige Ahndungsmaßnahmen. Bemerkenswert sind deshalb auch die Zahlen, welche die Tätigkeit des Güteausschusses dokumentieren: 247 Gütezeichenanträge wurden 2015 gestellt und auf Vorschlag des Güteausschusses hat der Vorstand 216 Gütezeichen verliehen.

Die Menschen machen den Erfolg

Jede Idee ist nur so gut wie die Unterstützung, die sie erfährt. Deshalb sind es vor allem die für die Gütegemeinschaft Kanalbau tätigen Menschen, die den Erfolg der „Gütesicherung Kanalbau“ ausmachen. Egal ob als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Geschäftsstelle oder als ein vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragter Prüfingenieur – allen beruflich oder ehrenamtlich mit dem Thema Gütesicherung Kanalbau beschäftigten Menschen gemeinsam ist das große Engagement für Qualität im Kanalbau. Das gilt ebenso für die Mitglieder von Vorstand, Güteausschuss und Beirat. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die u.a. Vorstand und Güteausschuss wählt, für die Entlastung des Vorstandes verantwortlich zeichnet und Änderungen des Satzungswerkes sowie Beschlüsse zu diversen Belangen der Gütegemeinschaft verabschiedet.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Obmann des Güteausschusses und 10 weiteren Mitgliedern. Dabei sollen dem Vorstand angehören: je ein Mitglied der DWA und der Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA) als Vertreter der den Verein tragenden Gremien, ein Vertreter eines europäischen Fachverbandes sowie ein Vertreter der Verbände, welche die im Kanalbau tätigen Betriebe repräsentieren.

Das zentrale Organ zur Verwirklichung des Gütesicherungsgedankens ist der Güteausschuss. Das mit Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern besetzte Gremium besteht aus sieben Mitgliedern. Neutralität, Fairness und Zuverlässigkeit sind die entscheidenden Kriterien bei der Umsetzung der anspruchsvollen Aufgaben, zu denen unter anderem die Prüfung von Gütezeichenanträgen zählen. Ebenso gilt es, die Verleihung und den Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen dem Vorstand vorzuschlagen. Des Weiteren befasst sich der Güteausschuss mit der Erstellung der Güte- und Prüfbestimmungen.

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

www.kanalbau.com

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