20. Fachsymposium der LIB NRW

Betoninstandhaltung heute für die Zukunft

Das gemeinschaftlich von der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V. (LIB NRW), der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung e. V. (BFI) und der Akademie der Bildungszentren des Baugewerbes e. V. am 8. Februar 2012 im Kongresszentrum Westfalenhallen, Dortmund veranstaltete 20. Fachsymposium stand erneut unter dem Motto „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft". Das attraktive Programm zum 20. Jubiläum stieß auf positive Resonanz in der Fachwelt.

LIB-Vorsitzender Sebastian Fink begrüßte in seiner Eröffnungsrede 200 Teilnehmer aus den an der Betoninstandhaltung beteiligten Kreisen, darunter öffentliche und private Auftraggeber aus Bauverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienverwaltungen oder Parkhausbetreiberfirmen. Die ausführenden Baubetriebe, Planungsbüros, Sachverständige, Hochschulangehörige, Studierenden sowie Produkthersteller waren ebenfalls zahlreich vertreten. Die Veranstaltung diente der Weiterbildung und bot ideale Voraussetzungen für den fachlichen Austausch. Sie gab Gelegenheit zum Besuch der begleitenden Fachausstellung mit speziellen Produkten und Leistungen für die Betoninstandsetzung.

Ziel der Veranstaltung war es, das Zusammenwirken der an der Instandhaltung Beteiligten darzustellen sowie über die Anwendung und Entwicklung der Regelwerke zu informieren, praktische Hinweise zu geben und interessante Projekte aus dem Bereich der Instandhaltung, Instandsetzung und Ertüchtigung von Bauwerken vorzustellen.

Der Erfahrungsaustausch und die Weiterbildung aller an Planung, Ausführung und Überwachung Beteiligten ist unabdingbare Voraussetzung zur langfristigen Sicherung von Qualität und Dauerhaftigkeit der Bauwerke.

Betoninstandhaltung heute für die Zukunft heißt nicht nur Technik und Vertragstechnik zu beherrschen, sondern auch die Öffentlichkeit und Auftraggeber von Instandhaltungsmaßnahmen zu überzeugen. Dies mit einem kreativen Dienstleistungsangebot gekoppelt, eröffnet heute und auch künftig gute Chancen, in dieser Branche erfolgreich zu bestehen.

Stahlbetoninstandhaltung – wer muss was leisten?

Musterbauordnung (MBO) und Hersteller und Anwenderverordnung (HAVO) – Präzisierung der Auftraggeber, Planer und Unternehmerpflichten

Dipl.-Ing. Heinz-Dieter Dickhaut erläuterte in seinem Referat, wer was in der Betoninstandhaltung leisten muss und präzisierte die Auftraggeber, Planer und Unternehmerpflichten. Die Instandhaltung von Stahlbetonbauwerken beinhaltet als Teil der Instandhaltung im Bedarfsfall auch die Instandsetzung dieser Bauwerke. Die aktuelle Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb aus dem Jahr 2001, die diesen Part behandelt, ist mit den Teilen 1 – 3 Teil der Bauregelliste geblieben, obwohl die harmonisierten Teile 2 – 7 der DIN EN 1504 zum 01.01.2009 in Deutschland eingeführt werden mussten. Die MBO weist im § 3 auf die Pflicht zur Instandhaltung von Bauwerken hin. Unterstützt wird diese Forderung zum Beispiel auch durch die rechtsverbindlichen Vorgaben der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) vom September 2006 zur regelmäßigen Kontrolle von weitgespannten Bauwerken/Bauteilen.

Die Instandhaltung von Betonbauwerken bleibt Fachkräften mit besonderer Ausbildung vorbehalten, was außer von der Instandsetzungsrichtlinie verpflichtend auch von der MHAVO aus dem Jahr 2008 gefordert wird. Die Instandhaltungsrichtlinie, die derzeit als Nachfolgeregelwerk zur Instandsetzungsrichtlinie vom DAfStb erstellt wird, beschreibt die Pflichten aller Instandsetzungsbeteiligten in besonders präziserer Form. Damit schließt sich der Kreis der Regelwerke und des Bauordnungsrechts. Instandhaltung ist baurechtlich zwingend, die dafür notwendigen Fachkräfte müssen ihre Sachkunde in vorgegebenen zeitlichen Abständen unaufgefordert nachweisen.

 

Betoninstandsetzung in der energetischen Sanierung am Beispiel von Schulgebäuden

Das Referat von Dipl.-Ing Ernst-Hartwig Steege behandelte die Betoninstandsetzung in der energetischen Sanierung. Am Beispiel von vier Schulgebäuden zeigte Dipl.-Ing. Steege den Weg auf, wie auch teilweise unterschiedliche Lösungen für die Planung der Betoninstandsetzung gefunden werden. Dies vor allem dann, wenn die Bauherren für die betroffenen Fassaden gleichzeitig energieeffiziente Maßnahmen vorsehen. Beim Austausch von Fenstern empfiehlt sich bei Stützen-Riegel-Konstruktionen, die Stahlbetonbauteile ebenfalls zu dämmen. Unter diesen Umständen ergeben sich auch „effiziente“ Vereinfachungen bei der Betoninstandsetzung, die im Verlaufe des Vortrags aufgezeigt und begründet wurden.

 

Die Bauwerksprüfung als fundierte Grundlage für eine kostensichere Ausschreibung am Beispiel von Wohn und Verwaltungsgebäuden

Prof. Dr.-Ing Rainer Auberg plädierte in seinem Vortrag für die Durchführung der Bauwerksprüfung als Grundlage für eine kostensichere Ausschreibung. Für die Grundlagenermittlung bei einer Stahlbetoninstandsetzung wird häufig entweder auf eine Bauwerksprüfung ganz verzichtet oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt. Gründe hierfür sind eingeschränkte Zugänglichkeit wegen bestehender Nutzung, der erhebliche Aufwand durch verkleidete Bauteilflächen und die daraus entstehenden Kosten.

Erfahrungsgemäß zeigt sich jedoch, dass hier am falschen Ende gespart wird, da im Rahmen der Planung und Ausführung Zeitengpässe bestehen, die den Bauherren und Planer zum Getriebenen machen und nicht zum Gestalter und Lenker des Prozesses. Am Ende können durch eine fehlerhafte Ausschreibung und Massenermittlung die Kosten um ein Vielfaches höher liegen, als bei einer gründlichen und fachgerechten Bauwerksprüfung. Der Vortragende erläuterte an Beispielen, wo Risiken bei einer ungenügenden Ist-Zustandsermittlung bestehen und wie eine gesicherte Grundlage unter Anwendung moderner Messtechnik umsetzbar ist.

 

Verantwortung der Eigentümer zur Erhaltung von Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung der Inspektion und Wartung von Tiefgaragen und Parkhäusern

Bau-Ingenieur Hannes Fiala beleuchtete die Verantwortung der Eigentümer zur Erhaltung von Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung der Inspektion und Wartung von Tiefgaragen und Parkhäusern. Seit jeher hat der Eigner von Bausubstanz gemäß Musterbauordnung die Pflicht zur Wartung und Unterhaltung, um die Nutzung zu sichern und Gefahr für Leib und Leben der Öffentlichkeit abzuwenden. Der Unglücksfall von Bad Reichenhall und der nachfolgende Prozess hat die Verantwortlichkeiten der Beteiligten deutlich aufgezeigt.

Die besondere Belastung von Parkhäusern und das Alter bestimmen auch den Verschleiß der einzelnen Bauteile und die auftretenden Schäden im Nutzungszeitraum. Diese frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, obliegt dem Besitzer, der in den meisten Fällen bautechnischer Laie ist und damit des sachkundigen Rates bedarf. Die jährlichen Bauschäden in Deutschland werden auf ca. 4,5 Milliarden Euro geschätzt.

Die regelmäßige Inspektion und Aufzeichnung des Ist-Zustandes an Hand von Checklisten in Form eines Bauwerksbuches hilft bei der Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen. Danach erfolgt die regelmäßige Wartung. Mit dem beschriebenen System werden die geplante Lebensdauer und die gefährdungsfreie Nutzung der Tiefgarage abgesichert.

 

Menschwerdung  Warum hat das bei mir so gut geklappt und warum nicht bei anderen?

Dipl.Betriebswirt Guido Mette beschäftigt sich in seinem Vortrag mit einem besonders „menschlichen“ Thema, der Menschwerdung  Warum hat das bei mir so gut geklappt und warum nicht bei anderen? Diese Fragestellung zeigt auf, was passiert ist, seit sich alle bei unserer Geburt über unsere Ankunft gefreut haben und warum heute so mancher froh ist, wenn wir wieder gehen ... Können wir das Ruder noch herumreißen oder sitzen wir bereits auf Grund? Ein Ausflug von der Theorie der Persönlichkeitsentwicklung zum richtigen Leben und den Folgen.

 

Das LIB NRW

Das seit 1991 nun 20. Fachsymposium unterstreicht das Konzept der in ganz Nordrhein-Westfalen tätigen Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V. als Dienstleister für ihre Mitgliedsbetriebe und als Ansprechpartner für alle öffentlichen und privaten Auftraggeber in NRW (www.libnrw.de).

Die LIB NRW ist ein freiwilliger regionaler Zusammenschluss von Bauunternehmungen unter dem Dach der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., Berlin. Sitz der LIB NRW ist Krefeld, wo sie in einer Bürogemeinschaft mit den Bildungszentren des Baugewerbes e. V. (BZB) und der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauteilen e. V. (GUEP) geleitet wird. Mehr unter www.libnrw.de

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