Animationsfilm zur Grundstücks­entwässerung

Die ordnungsgemäße Entsorgung des auf dem Grundstück anfallenden Schmutz- und Regenwassers wird vom Bürger oft als Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert, der laut Gesetzgebung der Betreiber und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der privaten Entwässerungsanlage ist, und das nicht nur, wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen − wie z. B. bei Kellerüberflutungen − unmittelbar spürbar sind.

Allerdings verpflichtet der...

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