Die BGL in Kalkulation und in Argen

Vergleichbarkeit als Schlüssel

Jedes Bauunternehmen kalkuliert anders. Die BGL schafft eine gemeinsame technische Grundlage – im eigenen Unternehmen und in der Zusammenarbeit.

Bevor ein Projekt überhaupt vergeben wird, steht die Kalkulation. Geräteeinsatzzeiten werden angesetzt, Leistungswerte hinterlegt, kalkulatorische Kosten ermittelt. Für viele Unternehmen ist die Gerätekostenrechnung ein zentrales Steuerungsinstrument. Investitionen, Auslastung und Wirtschaftlichkeit hängen unmittelbar davon ab.

Kalkulation beginnt im eigenen Unternehmen

Doch auch innerhalb eines Unternehmens braucht es Klarheit darüber, welches Gerät mit welcher Leistungsfähigkeit angesetzt wird. Begriffe wie „kleiner Radlader“ oder „mittlerer Bagger“ reichen dafür nicht aus. Für belastbare Kalkulationen sind eindeutige technische Bezugspunkte notwendig.

Hier wirkt die BGL bereits im Hintergrund. Sie definiert Baumaschinen und Baugeräte anhand objektiver Merkmale wie Einsatzgewicht, Leistung oder Funktion. Damit wird festgelegt, welche Leistungsfähigkeit einer bestimmten Kategorie zugrunde liegt. Die unternehmensinterne Kalkulation bleibt individuell – die technische Beschreibung des Geräts ist jedoch eindeutig.

Darüber hinaus stellt die BGL eine wirtschaftliche Bezugsgröße zur Verfügung: den sogenannten „Mittleren Neuwert“. Dabei handelt es sich um einen herstellerneutral ermittelten durchschnittlichen Beschaffungswert der gebräuchlichsten Fabrikate einer Geräteklasse, auf Basis definierter Preisstände (aktuell 2025). Dieser Wert dient nach betriebsindividueller Bewertung als kalkulatorische Grundlage, etwa für Abschreibung und Verzinsung. Er ersetzt keine individuelle Investitionsentscheidung, schafft jedoch eine standardisierte Orientierungsgröße innerhalb der Geräteklasse.

Gleiche Definition statt gleicher Preis

In der Praxis unterscheiden sich Kalkulationsmodelle erheblich. Abschreibungszeiträume, Zuschlagsätze, interne Verrechnungssysteme oder Auslastungsannahmen variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Diese Unterschiede sind Ausdruck unternehmerischer Freiheit und wirtschaftlicher Strategie.

Vergleichbarkeit bedeutet im Sinne der BGL, dass die zugrunde liegende Leistungsdefinition und die wirtschaftliche Bezugsbasis nachvollziehbar sind.

Genau hier setzt die BGL an. Sie sorgt dafür, dass ein Gerät nicht über seinen Hersteller oder Modellnamen beschrieben wird, sondern über seine technische Leistungsfähigkeit – und bei Bedarf über einen herstellerneutralen Mittleren Neuwert. Wer eine bestimmte BGL-Gerätegröße nennt, bezieht sich auf eine klar abgegrenzte Kategorie. Alle sprechen vom Gleichen – auch wenn sie unterschiedlich kalkulieren.

Wenn mehrere Unternehmen zusammenarbeiten

Diese gemeinsame Definition wird besonders relevant, wenn meh­rere Unternehmen an einem Projekt beteiligt sind. In einer Arbeitsgemeinschaft treffen unterschiedliche Kalkulationssysteme aufeinander. Jedes Unternehmen bringt eigene Geräte, eigene Kostenstrukturen und eigene interne Logiken mit.

Auf der Baustelle stehen Maschinen aus verschiedenen Fuhrparks, die technisch vergleichbare Aufgaben erfüllen. Wirtschaftlich jedoch stammen sie aus unterschiedlichen Systemen. Ohne gemeinsame Referenz müsste zunächst geklärt werden, welche Leistungsfähigkeit jeweils angesetzt wird und welche Bezugsgröße der Kalkulation zugrunde liegt.

Die BGL schafft hier eine sachliche Grundlage. Geräte können eindeutig einer definierten Geräteart oder Gerätegröße zugeordnet werden. Diskussionen über Bezeichnungen oder Leistungsannahmen werden reduziert. Die Abstimmung konzentriert sich auf die wirtschaftliche Bewertung innerhalb einer klar beschriebenen Kategorie. Der Mittlere Neuwert kann dabei – je nach vertraglicher Regelung – als objektivierte Bezugsgröße dienen.

Struktur für Transparenz und Controlling

Die Bedeutung der BGL endet nicht bei der Angebotskalkulation. Auch in der laufenden Projektabwicklung sorgt eine einheitliche Geräteklassifikation für Transparenz. Geräteeinsatz und -verrechnung lassen sich nachvollziehbar dokumentieren, interne Auswertungen werden vergleichbar, und Controlling-Prozesse erhalten eine stabile Struktur.

Dabei bleibt die BGL neutral. Sie bildet keine individuellen Marktpreise einzelner Maschinenmodelle ab und greift nicht in unternehmerische Entscheidungen ein. Die angegebenen Mittleren Neuwerte sind Durchschnittswerte und dienen betriebsindividuell als Bezugsgröße, nicht als verbindliche Preisvorgabe. Unternehmen behalten ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit, verfügen jedoch über eine gemeinsame technische und kalkulatorische Grundlage.

Vergleichbarkeit als Grundlage wirtschaftlicher Zusammenarbeit

In einer Branche, in der Projekte häufig in Kooperation umgesetzt werden, ist ein gemeinsames Verständnis unverzichtbar. Die BGL bietet dieses Verständnis auf technischer Ebene – ergänzt um eine herstellerneutrale wirtschaftliche Bezugsgröße.

Sie sorgt dafür, dass Geräte leistungsbezogen und nicht produktbezogen beschrieben werden. Dadurch entsteht Stabilität in der Kalkulation und Sachlichkeit in der Abstimmung. Unterschiedliche Systeme bleiben bestehen, können aber auf eine gemeinsame Basis zurückgreifen.

Vergleichbarkeit ist damit kein Nebeneffekt, sondern ein bewusst angelegtes Prinzip. Und genau dieses Prinzip macht die BGL zu einem zentralen Instrument – sowohl in der unternehmensinternen Kalkulation als auch in Arbeitsgemeinschaften.

BGL Baugeräteliste
www.bgl-online.info

1947 – Der Ursprung der Baugeräteliste

Eigentlich hat sich seit der ersten Ausgabe der Baugeräteliste aus dem Jahr 1947 nicht viel geändert: gedruckte Seiten, klare Tabellen, nüchterne Bezeichnungen bestimmen nach wie vor das Bild der Baugeräteliste. Der größte Unterschied besteht im Umfang: Während die erste Ausgabe 36 Seiten umfasste, kommt die aktuelle BLG auf 1000 Seiten.  

Welche Gedanken standen hinter der ersten Baugeräteliste? In einer Zeit des Wiederaufbaus, in der Material, Maschinen und Fachkräfte knapp waren, brauchte die Bauwirtschaft vor allem Struktur.

Baustellen wurden größer, Technik entwickelte sich weiter, neue Maschinentypen hielten Einzug. Gleichzeitig existierten unterschiedliche regionale Bezeichnungen und gewachsene Unternehmensstrukturen. Um Baugeräte einheitlich zu erfassen und vergleichbar zu machen, wurde ein systematisches Ordnungskonzept entwickelt. Geräte sollten nicht über Hersteller oder Handelsnamen beschrieben werden, sondern über ihre technische Leistungsfähigkeit.

Dieses Prinzip – neutral, sachlich, leistungsbezogen – prägt die BGL bis heute. Zwar haben sich Maschinengrößen, Antriebstechniken und Einsatzbereiche seit 1947 grundlegend verändert, doch die Systematik vom Allgemeinen zur klar definierten Geräteklasse ist gleichgeblieben.

Mit der Einführung der Online-Version im Jahr 2007 wurde das bewährte Ordnungssystem digital verfügbar gemacht. Die gedruckte Tabelle von damals wurde zur strukturierten Datenbasis von heute – das Grundprinzip jedoch blieb unverändert.

Praxisbeispiel: Geräteverrechnung in einer Arge

Zwei Bauunternehmen bilden eine Arbeitsgemeinschaft für den Bau einer größeren Verkehrsinfrastruktur. Beide Partner bringen eigene Geräte in das Projekt ein – darunter mehrere Hydraulikbagger vergleichbarer Größenordnung. Die Geräte werden von den Partnerfirmen an die Arge vermietet. Die zeitabhängige Miete wird auf Basis von Prozentsätzen für Abschreibung und Verzinsung bzw. Reparaturkosten verrechnet.

Intern arbeitet jedes Unternehmen mit einem eigenen Gerätekostenmodell. Abschreibungsdauer, Zinssätze, Gemeinkostenzuschläge und Auslastungsannahmen unterscheiden sich. Auch die internen Bezeichnungen der Geräte sind nicht identisch. Während das eine Unternehmen von einem „Standardbagger 25 t“ spricht, verwendet das andere eine modell- oder herstellerspezifische Bezeichnung.

Im Projektalltag müssen die Geräteeinsätze regelmäßig erfasst und abgerechnet werden. Monatlich werden Einsatzzeiten dokumentiert, Leistungen ausgewertet und Gerätekosten im Rahmen der Arge-Abrechnung berücksichtigt. Spätestens hier stellt sich die Frage: Welche technische Leistungsfähigkeit und welche kalkulatorische Bezugsgröße liegen der Verrechnung zugrunde?

Mit der BGL ordnen beide Unternehmen ihre eingesetzten Bagger derselben Gerätegröße zu. Zusätzlich steht mit dem Mittleren Neuwert eine herstellerneutrale Bezugsgröße zur Verfügung, auf die sich beide Seiten beziehen können. Damit ist die technische Kategorie eindeutig definiert, und die wirtschaftliche Basis ist transparent nachvollziehbar.

Die konkrete Kostenkalkulation bleibt weiterhin unternehmensindividuell. Jeder Partner arbeitet mit seinen eigenen Parametern. Die BGL ersetzt keine Kalkulation – sie schafft die gemeinsame technische und wirtschaftliche Referenz, auf der unterschiedliche Kalkulationssysteme sachlich zusammenarbeiten können. Genau darin liegt ihr praktischer Nutzen in der Arge.

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