Bewährtes mit Neuem verbinden
Anke Bracht M.A., Chefredakteurin THIS
© Fräulein Blomberg
Im kommenden Jahr gibt es die Baugeräteliste (BGL) seit 80 Jahren. Vergleicht man die erste Ausgabe der BGL von 1947 mit der aktuellen, wird jedoch schnell deutlich, dass sich inhaltlich und strukturell in den vergangenen 79 Jahren erstaunlicherweise gar nicht so viel verändert hat. Sie ist selbstverständlich nicht mehr in Fraktur gesetzt und umfasst heute 1000 Seiten statt 36, doch sie besteht nach wie vor aus gedruckten Seiten, klaren Tabellen und recht nüchternen Bezeichnungen für jedwede Form von Baugerät. Die Baugeräteliste dient als zentrale Informationsquelle und bietet eine verlässliche Grundlage für die individuelle Verrechnung von Gerätekosten und Mietpreisen. In diesem thematischen Umfeld wird die BGL als Basis für Vertragsvereinbarungen in Arbeitsgemeinschaften herangezogen.
Geändert hat sich in den vergangenen fast 20 Jahren hauptsächlich die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit: 2007 wurde die Online-Version der Baugeräteliste eingeführt, die damit den traditionsreiche Branchenstandard für die Verrechnung der Kosten von Baumaschinen digital ergänzt – Sie finden sie unter www.bgl-online.info. So existieren Print-Ausgabe und Online-Version gleichzeitig und -wertig nebeneinander, beide 2025 zuletzt umfassend überarbeitet. Ab Seite 10 dieser Ausgabe finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Geschichte sowie der Besonderheiten sowohl der Print- als auch der Online-Ausgabe der BGL.
Irgendwie zieht sich das Thema Alt und Neu ein wenig durch diese Ausgabe: Die eindrucksvolle architektonische Verknüpfung historischer Bausubstanz mit zeitgenössischen Betonelementen wird sowohl im Bild des Monats als auch im zugehörigen Beitrag „Zwischen Gegenwart und Geschichte“ ab Seite 38 veranschaulicht.
Und auch die Nachfolgeregelung für eine Bauunternehmung stellt einen Übergang von alt zu neu dar. Der Frage, wie man diesen Übergabeprozess optimal vorbereitet und umsetzt, widmet sich der Beitrag „Nachfolgevorbereitung in Bauunternehmen“ ab Seite 62, als erster Teil einer Beitragsserie zu diesem Thema. Bleiben Sie gespannt auf Neues und Bewährtes.
Ihre
Anke Bracht
