GÜTESICHERUNG GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG

Hickhack um private
Abwasserleitungen

Sind Sie nun dicht, oder sind sie es nicht? Die Rede ist von unseren
Grundstücksentwässerungsleitungen und der Diskussion über Sinn oder
Unsinn  der Überprüfung ihrer Dichtheit. Fakt ist: Die in den entsprechenden
Gesetzen der Bundesländer festgelegte Pflicht zur Dichtheitsprüfung wird
in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.

Das wiederum haben Vertreter verschiedener politischer Richtungen zum Anlass genommen, die eingeführten Regelungen infrage zu stellen. Überflüssige und teure Untersuchungen werden angeprangert, von denen nicht die Umwelt profitiere, sondern nur die Firmen, die entsprechende Dienstleistungen anböten. Beim Kampf um Wählerstimmen bleiben so Tatsachen auf der Strecke. Allerdings scheint die Diskussion in Nordrhein-Westfalen vorläufig beendet: Nachdem im Dezember 2011 die Durchführung der Dichtheitsprüfung nach dem Landeswassergesetz (LWG) von CDU, FDP und Linken gekippt worden war, hat die aktuelle Regierungskoalition aus SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Funktionsprüfung von Abwasserkanälen fortgesetzt wird.

Der aktuelle Gesetzentwurf enthält eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung, in der die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen geregelt werden können. Diesbezügliche Regelungsvorschläge sehen vor, dass in Wasserschutzgebieten die Abwasserleitungen nach bestimmten Fristen geprüft werden. So soll für die Erstprüfung privater Abwasseranlagen, die häusliches Abwasser führen und vor 1965 errichtet worden sind, eine Frist bis zum 31.12.2015 gelten. Gleiches gilt für industrielles oder gewerbliches Abwasser führende Leitungen, die vor 1990 errichtet wurden. Alle anderen Leitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 einer Prüfung unterzogen werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis spätestens zum 31.12.2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die bisher landesrechtlich gesetzten Fristen. Die Gemeinden erhalten diesbezüglich jedoch eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen.

Nicht nur in NRW

Aber nicht nur in Nordrhein-Westfalen wird über das Thema „Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen“ diskutiert. In Hessen beispielsweise werden Verhandlungen zur bestehenden Abwassereigenkontrollverordnung geführt. Solange gilt diese als ausgesetzt. In Baden-Württemberg ist die Verpflichtung zum Nachweis der Dichtigkeit noch nicht im Landesgesetz verankert. Unabhängig davon besteht die Pflicht nach Bundesgesetz (WHG §§ 60, 61) für jeden Abwasserbeseitigungspflichtigen, für die Dichtheit seiner Abwasseranlagen Sorge zu tragen.

Öffentliche Kanäle und private Abwasserleitungen müssen dicht sein. Doch die Realität sieht anders aus. Das belegen regelmäßig durchgeführte Untersuchungen von namhaften Institutionen. In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude, eine Million Kilometer private Abwasserleitungen und mehr als eine halbe Million Kilometer öffentliche Kanalisation. Die durchgeführten Untersuchungen an Grundstücksentwässerungsanlagen zeigen einen hohen Anteil undichter und schadhafter Abwasserleitungen. Fachleute gehen von Schäden in rund 75% der untersuchten Fälle aus.

Handlungsbedarf besteht

Schadensursache sind häufig mangelhafte Ausführungen durch fachlich nicht geeignete Unternehmen oder abwassertechnische Laien sowie eine fehlende Überwachung der Arbeiten. Durch undichte Anschlusskanäle und Grundleitungen tritt insbesondere bei Rückstau Abwasser aus und kann Boden oder Grundwasser verunreinigen. Außerdem gelangen durch Infiltration von Grundwasser sowie durch Fehlanschlüsse erhebliche Fremdwassermengen in die Abwasseranlage, was zur Folge hat, dass Kläranlagen zusätzlich belastet werden und Abwassergebühren steigen. Darüber hinaus wächst bei starken Regenfällen das Rückstaurisiko in Kellerräumen. Deshalb sollten Hauseigentümer ihre Grundstücksentwässerungsanlagen überprüfen lassen. Eine Maßnahme, die neben dem Schutz der Umwelt auch dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit sowie des Wertes des persönlichen Eigentums dient und in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Überprüfung der Heizungsanlage oder der Dichtheit des Daches kaum hinterfragt wird. Es besteht Handlungsbedarf: Private Leitungsnetze müssen überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert werden.

Ein Unterfangen, bei dem der Laie auf fachkundigen Rat und zuverlässige Baupartner angewiesen ist. Etwa hinsichtlich der eigenen Grundstücksentwässerungsanlagen in all ihren technischen Bestandteilen, aber auch hinsichtlich der Auswahl der fachlichen Unternehmen, die sie bei der Überprüfung und Sanierung von schadhaften Zuständen unterstützen und anstehende Arbeiten durchführen können.

Orientierungshilfen vorhanden

Nach DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, Teil 30 „Instandhaltung“, ist in definierten Zeiträumen eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchzuführen. Hierzu gehören unter anderem die Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, Leitungen unter Gebäuden (Grundleitungen), alle weiteren erdverlegten Abwasserleitungen im Grundstück und die Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal, einschließlich der Einbindung.

Eine Orientierungshilfe bei der Vorgehensweise bietet zum Beispiel das sich gerade in Überarbeitung befindliche Merkblatt DWA-M 190, Eignung von Unternehmen für Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen. Hiermit werden künftig Anforderungen an die Eignung von Unternehmen für Arbeiten an privaten Abwasserleitungen definiert. Ergänzend dazu existieren für die Zusammenführung der geeigneten Partner mit der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 und der Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 geeignete Instrumentarien. Mit ihrer Einrichtung wurden letztlich auch die Forderungen von Auftraggebern und ausführenden Fachfirmen nach einer Mindestqualifikation und Gütesicherung für solche Leistungen erfüllt.

Der Geltungsbereich der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 umfasst die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen. Unternehmen weisen im Rahmen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit anhand von Referenzen über Arbeiten im öffentlichen Bereich nach. „Da im Bereich privater Grundstücksentwässerungsanlagen aber auch Unternehmen tätig werden, die nicht im öffentlichen Bereich arbeiten, können diese die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau nicht erfüllen“, erklärt Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer Güteschutz Kanalbau e.V. „Das Angebot der Gütesicherung Kanalbau ist deshalb durch eine separate Gütesicherung für den Bereich der Grundstücksentwässerung ergänzt worden.“

Einheitliches Angebot

Zu den vorrangigen Zielen gehört es, ein bundesweit einheitliches Angebot zu etablieren. „Unterschiedliche Angebote zur Kontrolle der Qualifikation bergen die Gefahr, dass Auftraggeber bzw. Genehmigungsstellen ihre Anforderungen an die Bietereignung über voneinander abweichende Systeme definieren“, so Künster weiter. Unternehmen, die für mehrere Auftraggeber tätig sind, wären in diesen Fällen gehalten, den Qualifikationsnachweis in mehreren Systemen zu führen. „Dies ist unwirtschaftlich und wird mit Einführung der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung vermieden“, hierin sind sich Künster und Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Geschäftsführer Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V., einig.

Über den jeweiligen Geltungsbereich der Güte- und Prüfbestimmungen wird das Zusammenwirken von Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 „für die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen“ und Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 „für die Herstellung und Instandhaltung von privaten Abwasserleitungen und -kanälen nach DIN 1986 ≤ DN 250 auf Grundstücken“ definiert. Beurteilungsgruppen für offene Bauweise, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung existieren in beiden Gütesicherungen. Inhaber des Gütezeichens Grundstücksentwässerung weisen Referenzen im Bereich privater Grundstücksentwässerungen nach. Gütezeicheninhaber Kanalbau belegen ihre Erfahrung zusätzlich über Referenzen im öffentlichen Bereich.

Gemeinsames Dach

Gütezeichenbenutzer des Gütezeichens Kanalbau (Gütesicherung RAL-GZ 961) mit den Beurteilungsgruppen AK1, AK2, AK3, R, I und D erhalten auf Antrag nach Vorlage der entsprechenden Verleihungsurkunde das Gütezeichen Grundstücksentwässerung (Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung) der entsprechenden Beurteilungsgruppe.

Unter dem gemeinsamen Dach des RAL werden beide Gütesicherungen für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen aufeinander abgestimmt. Damit verfügen Inhaber des Gütezeichens Kanalbau weiterhin auch über einen Qualifikationsnachweis für Arbeiten auf privaten Grundstücken.

 Klar positioniert

Bezüglich der Diskussion um die flächendeckende Dichtheitsprüfung haben sich die Gütegemeinschaften klar positioniert und unter anderem eine gemeinsame Verbands-übergreifende Erklärung unterschrieben. Die Dichtheit der Entwässerungsleitungen muss gegeben sein. Unterstützt wurde die Erklärung von einer Pressemitteilung der DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., in der Präsident Otto Schaaf fordert, dass die Überprüfung privater und öffentlicher Leitungen klarer und einheitlicher Regelungen bedarf.

Dem schließen sich Künster und Bellinghausen an. Öffentliche und private Abwasseranlagen sind ein Gesamtsystem und können jeweils nur störungsfrei funktionieren, wenn alle Anlagenteile zusammenwirken. Sichergestellt wird die Funktionsfähigkeit von Grundstücksentwässerungsanlagen nur durch das Zusammenwirken von Kommune, Fachbetrieb und Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer profitiert vom Know-how des Netzbetreibers, der diese Thematik systematisch angeht. Zudem wird unseriösen Dienstleistern, den so genannten Kanalhaien, die Tätigkeit erschwert.

Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

www.ral-grundstuecksentwaesserung.de

Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau e.V.

www.kanalbau.com

RAL-Gütesicherung für die Grundstücksentwässerung


Über den jeweiligen Geltungsbereich der Güte- und Prüfbestimmungen wird das Zusammenwirken von Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 „für die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und -kanälen“ und Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 „für die Herstellung und Instandhaltung von privaten Abwasserleitungen und -kanälen nach DIN 1986 ≤ DN 250 auf Grundstücken“ definiert.

Öffentliche Kanäle und private Abwasser-leitungen müssen dicht sein. Doch die ­Realität sieht anders aus
x

Thematisch passende Artikel:

Gütesicherung Grundstücksentwässerung

Zusammenspiel von RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau und RAL-Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung

Zu den Gründungsmitgliedern der neuen Gütegemeinschaft gehören die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK),...

mehr
Ausgabe 01/2014 DICHTHEITSPRÜFUNG

Zustandsprüfung privater Abwasseranlagen in NRW

Als aktueller Zwischenstand dieses Dauerthemas kann die Änderung des Landeswassergesetzes in Nordrhein-Westfalen und das Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) gemeldet...

mehr

RAL-Gütesicherung Kanalbau in EKVO bis 2025 festgeschrieben

Hessische Gesetzgeber setzen weiter auf Qualifikation

Der Nachweis der fachtechnischen Eignung im Sinne des Gütezeichens Kanalbau RAL-GZ 961 wird ausdrücklich auch von den sogenannten Stellen gefordert. Hiermit gemeint sind unter anderem öffentliche...

mehr
Ausgabe 01/2013 Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

Erste Unternehmen erhielten das RAL-GZ 968

Heute ist es keine Frage mehr, dass in Bezug auf den Bau und die Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen eindeutiger Handlungsbedarf besteht. Tausende Kilometer privater Leitungsnetze...

mehr
Ausgabe 04/2012 STICHWORT GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG

Es geht um Werterhaltung!

Vielen Grundstückseigentümern ist gar nicht bekannt, dass die Vorsorge zur Vermeidung von Schäden an den Abwasseranlagen an ihrem Haus und auf ihrem Grundstück explizit zu ihren...

mehr