Die spinnen, die Europäer!

Deutschland stellt in vielen Fällen aus Gründen der Sicherheit für den Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland
Anforderungen, die über geltende EU-Vorgaben hinaus gehen. In einem am 16. Oktober ergangenen Urteil befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Praxis nationaler Regelungen für illegal. Das bedeutet: Mittelfristig verlieren bislang durch akkreditierte Prüfinstitute fremdüber­wachte und mit einem Ü-Kennzeichen versehene Bauprodukte ihre Zulassung.

Damit stünde manch Bauunternehmer mit einem Bein im Gefängnis. Er könnte sich, etwa bei einem Brandfall, nicht...

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