Aktuelle Entwicklungen im Regelwerk

Kanalsanierer diskutierten im Rahmen der Nürnberger Kolloquien

Neuheiten im Regelwerk für Kanalsanierungen diskutierten Entscheidungsträger und Bauingenieure der öffentlichen Hand sowie Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Bauabteilungen der Industrie im Rahmen der neunten Nürnberger Kolloquien zur Kanalsanierung.

Eine Interessengemeinschaft, bestehend aus der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, der Verbund Ingenieur Qualifizierung gGmbH, dem RSV-Rohrleitungssanierungsverband e. V. und der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau, hatte die Diskussionsplattform für Auftraggeber, Fachfirmen und Studenten 2002 aus der Taufe gehoben. Die Mitwirkung hochkarätiger Referenten aus Industrie, Kommunen und Verbänden sowie eine anhaltend hohe Nachfrage sind Belege für den Stellenwert, den die Veranstaltungsreihe genießt: 240 Teilnehmer, 60 Aussteller und 10 Referenten konnte die Interessengemeinschaft in Nürnberg begrüßen. Auftraggeber, Planer und Firmen kamen zu Wort. Unter der Moderation von Prof. Dipl.-Ing. (TU) Wer-
ner Krick, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Fakultät Bauingenieurwesen, der gemeinsam mit Dipl.-Ing. (FH) Dieter Walter, Güteschutz Kanalbau e.V., für die wissenschaftliche Leitung verantwortlich zeichnet, berichteten die Referenten über ihre Erfahrungen aus der Praxis und regten zur Diskussion an. Im Fokus: Die VOB-konforme Leistungsbeschreibung von Kanalsanierungsmaßnahmen, Anforderungen an den Ausschreibenden nach der ATV DIN 18326 sowie neue zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) der DWA für Schlauchliningverfahren. Vorträge über die Schachtrenovierung mit Beschichtungsverfahren, optische Dichtheitsprüfungen im Hausanschlussbereich, die Inspektion der Grundstücksentwässerungsanlagen und die Umsetzung des §61 a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW am Beispiel einer Kölner Kommunikationskampagne stellten einen konkreten Praxisbezug bei der Nürnberger Veranstaltung her. In einem Punkt waren sich die Referenten einig: Eine Überarbeitung und damit Verschlankung der Regelwerke in der Kanalsanierung war längst überfällig. Trotzdem ist auch in Zukunft das Engagement der ausschreibenden Stellen gefragt, zum Beispiel in Form von klaren und detaillierten Leistungsbeschreibungen.


VOB 2009 vor der Umsetzung

Im Oktober letzten Jahres wurde die neue VOB 2009 (Teil A und B) im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Vor ihrer Anwendung muss zunächst die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft treten. Nach der Zustimmung im Bundesrat wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den Text überarbeiten. Erfolgt die Zustimmung durch das Bundeskabinett, kann die VgV in Kraft treten. Dadurch erhalten die Änderungen in den Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOL/A und VOF ihre Gültigkeit. Während die VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe und Bauleistungen) unter anderem mit der Reduzierung von 32 auf 22 Paragraphen deutlich verschlankt wurde, beschränken sich die Veränderungen in Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) auf redaktionelle Anpassungen, zum Beispiel bei Art und Weise der Nummerierung der einzelnen Bestimmungen. Die VOB Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) wird ergänzt um die ATV DIN 18326 „Grabenlose Kanalsanierungsarbeiten“.


Strukturierte Arbeitsgrundlage

„Damit erhalten die Ausschreibenden eine ATV DIN-Norm, wie sie für andere Bauweisen längst vorliegen“, begrüßt Dieter Walter diese Entwicklung. „Durch das Zusammenspiel mit den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen und den neuen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der DWA für das Schlauchliningverfahren verfügen die ausschreibenden Stellen bei der Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten dann endlich über eine klar gegliederte Arbeitsgrundlage, an die sie sich halten können“, so Walter weiter. Das gibt nach Auffassung des vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieurs Sicherheit in der Ausschreibungsphase und ist damit letztendlich auch Grundlage einer höheren Vergabe- und Ausführungsqualität. Ein Aspekt, zu dem auch der Baustein Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 beiträgt. Eine Sanierung kann nur erfolgreich sein, wenn die Partner gemeinsam eine ganzheitliche Sanierung der undichten Kanäle verfolgen. Das wird durch ein schlankeres Regelwerk vereinfacht. Augenmerk muss allerdings weiterhin auf die Eignung der Bieter, deren Eigenüberwachung und Lieferbedingungen der Baupartner gelegt werden. Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 enthält Anforderungen an die Eignung der Bieter und deren Eigenüberwachung. Diese werden nach Maßgabe der Auftraggeber den Bedürfnissen der Auftragsvergabe angepasst.So gibt es eine Vielzahl von erfahrenen und zuverlässigen Fachfirmen, welche die Anforderungen RAL-GZ 961 erfüllen und die auf Grundlage verbindlicher Regeln Sanierungsarbeiten ausführen (www.kanalbau.com). Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und eine dokumentierte Eigenüberwachung sind für jedes Sanierungsverfahren in einem Handbuch verbindlich festgelegt.n

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