Lohnzusatzkosten senken – soziale Verantwortung zeigen

Betriebliche Altersversorgung

Weniger als 15 Prozent der Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft nutzen die Möglichkeiten der staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Wer als Arbeitgeber seine Beschäftigten vom Nutzen der betrieblichen Altersvorsorge überzeugt, mindert seine Lohnzusatzkosten, übernimmt soziale Verantwortung und ist beim Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende einen Schritt voraus.

Zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wurden 2001 der Riester-Faktor und 2002 das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt. 2007 folgte die Entscheidung, die Regelaltersgrenze von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr anzuheben. Diese Stellhebel sollen bewirken, dass der Beitragssatz in der GRV bis 2030 nicht über 22 Prozent steigt. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens und ist zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erbringen. Ohne die Stabilitätsfaktoren Riester-Faktor, AVmG und Rente mit 67 müsste der Beitragssatz zur GRV heute um 4 Prozent höher – also bei  ca. 24 Prozent – liegen.

 

Rentenniveau sinkt

Die zu erwartenden Renteneinbußen aufgrund des um 4 Prozent geringeren Beitrags zur GRV sollen die Arbeitnehmer nun – ohne Mitwirkung des Arbeitgebers – auf freiwilliger Basis kompensieren. Dies fördert der Staat seit 2002 (AVmG) u.a. mit der Option einer steuer- und sozialversicherungsfreien Beitragszahlung in eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse (Entgeltumwandlung). Um die Renteneinbußen wett zu machen, müssten gewerbliche Arbeitnehmer der Bauwirtschaft bei einem durchschnittlichen Monatsbruttolohn von 2.500 EUR (West) etwa 100 EUR monatlich in ihre Altersvorsorge einbringen. Diese 100 EUR Beitrag wirken allerdings nur der Absenkung des künftigen Rentenniveaus entgegen. Der Beitrag führt nicht zur Aufrechterhaltung des bisherigen Einkommens im Rentenalter. Hierfür müssten Arbeitnehmer zusätzlich investieren.

 

Rente mit 67

Hinzu kommt: Nur jeder fünfte Arbeitnehmer am Bau erreicht heute die Regelaltersrente mit 65 Jahren. Durchschnittlich gehen Bauleute mit 62 Jahren in Rente. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 wirkt sich deshalb voraussichtlich weiter negativ auf die zu erwartende Rente von Arbeitnehmern der Bauwirtschaft aus: Es fehlen weitere 2 Jahre Beitragszahlung und Beitragszeiten in der GRV, sofern die Regelaltersrente nicht erreicht wird. Und das wiederum zieht einen weiteren Abschlag von 7,2 Prozent (0,3 Prozent je fehlender Monat zur Regelaltersrente) in der Altersrente nach sich. Auch künftig ist in der Bauwirtschaft nicht damit zu rechnen, dass Arbeitnehmer mit 65 oder gar mit 67 Jahren in Rente gehen, denn auf dem Bau wird schwere körperliche Arbeit geleistet und genügend alternative Einsatzmöglichkeiten für ältere Bau-Arbeitnehmer können Baubetriebe kaum zur Verfügung stellen. Es ist also zu erwarten, dass die Rente mit 67 für Bauleute zu einer deutlich geringeren Rente führen wird.

 

Lohnzusatzkosten mindern

Soll die Rente künftig nicht spürbar sinken, bleibt nur eine zusätzliche Altersvorsorge wie zum Beispiel eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, bei der Teile des Bruttolohns für eine zusätzliche Rente angespart werden. Eine auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Bauwirtschaft zugeschnittene Branchenlösung ist die BauRente ZukunftPlus von Soka-Bau. Die BauRente lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Betriebe sparen Lohnzusatzkosten und die Arbeitnehmer können sich steuerbegünstigt eine zusätzliche Rente aufbauen. Für jeden Euro, den Arbeitnehmer in die eigene Altersversorgung investieren, sparen Arbeitgeber bis zu 48 Cent Lohnzusatzkosten. Je höher der Arbeitnehmerbeitrag und je größer die Zahl der Mitarbeiter, die Entgelt für eine betriebliche Altersversorgung umwandeln, desto größer sind die Einsparungen für den Betrieb. Die Obergrenze der Entgeltumwandlung liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2.640 EUR in 2010), wobei der Beitrag des Arbeitgebers für die Rentenbeihilfe der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes davon abgezogen werden muss. Legt man den durchschnittlichen monatlichen Altersvorsorgebeitrag je Arbeitnehmer im Jahr 2009 von rund 80 EUR zugrunde, können Arbeitgeber ihre Lohnzusatzkosten mit einer betrieblichen Altersversorgung um ca. 330 EUR je Arbeitnehmer und Jahr senken. Der betriebswirtschaftliche Nutzen für den Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seiner Beschäftigten sollte deshalb zumindest dazu führen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausführlich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung aufklären.

 

Soziale Verantwortung zeigen

Neben der Möglichkeit, die Lohnzusatzkosten zu senken, nutzt die soziale Verantwortung des Chefs für seine Beschäftigten auch dem Betrieb. Denn gerade in Zeiten, in denen der Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende zu einer elementaren Herausforderung auch für die Bauwirtschaft wird, ist die soziale Komponente eines Unternehmens ein adäquates Mittel, um qualifizierte Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und Auszubildende für den Betrieb zu gewinnen. Schaut man sich die zu erwartende demografische Entwicklung an, wird deutlich: Künftig werden in Deutschland branchenübergreifend Fachkräfte gesucht. In einigen Branchen hat der Wettbewerb um aktuelle und künftige Fachkräfte längst begonnen. So konnten in diesem Jahr Tausende von Ausbildungsplätzen nicht besetzt werden – allein im Handwerk sind es 15.000.

Soziale Faktoren wie die Information und Beratung zur betrieblichen Altersversorgung können zumindest dazu beitragen, Unternehmen künftig bei der Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

 

„Opting Out“ im
Bauunternehmen

Wie kann ein Bauunternehmen seine Mitarbeiter umfassend und qualifiziert zur betrieblichen Altersvorsorge informieren? Das Stichwort lautet „Opting Out“. Darunter versteht man, dass jeder neu eingestellte Mitarbeiter zusammen mit dem Arbeitsvertrag ein Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung erhält. Im Anschluss dokumentiert der Mitarbeiter schriftlich durch Abgabe des Antrags zur betrieblichen Altersvorsorge seinen Entschluss, diese zu nutzen oder aber durch eine entsprechende Willenserklärung, dass er zu seinen Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen beraten wurde, davon aber derzeit keinen Gebrauch machen möchte. Diese Entscheidung sollte immer innerhalb einer vorher festgelegten Frist erfolgen, damit der Arbeitnehmer zum einen Zeit zum Überdenken dieses wichtigen Entschlusses hat und zum anderen der Prozess organisiert zum Abschluss gebracht werden kann. Dieser Weg des „Opting Out“ ist nicht auf neue Arbeitnehmer beschränkt. Jedes Unternehmen kann, mit Unterstützung eines fachlich qualifizierten Anbieters, wie zum Beispiel dem Altersvorsorgespezialist der Bauwirtschaft Soka-Bau, seine Arbeitnehmer umfassend, und vor allem verständlich, über deren künftige Rentensituation und die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge zur Abfederung des absinkenden Rentenniveaus beraten. Der Arbeitgeber dokumentiert dann die Entscheidung seiner Arbeitnehmer.

 

Einheitliche Lösung für den Betrieb

So weiß das Unternehmen auf der einen Seite jederzeit, wie die Interessenslage der Arbeitnehmer zum Thema betriebliche Altersvorsorge ist. Auf der anderen Seite hat der Arbeitgeber die Sicherheit (und diese ist belegbar), dass alle Arbeitnehmer darüber informiert worden sind. Alle Arbeitnehmer haben den gleichen Wissensstand. Das Thema betriebliche Altersversorgung zieht sich so nicht jahrelang als Dauerbrenner durch das Unternehmen. Nur noch neue Arbeitnehmer werden durch den externen Anbieter einer betrieblichen Altersversorgung über den Weg des „Opting Out“ auf den aktuellen Wissenstand gebracht.  Andauernde, immer wiederkehrende, zeitintensive Beratungen durch das Unternehmen entfallen.

Durch die Abgabe des Antrages zur betrieblichen Altersversorgung bzw. der Willenserklärung zum derzeitigen Verzicht wird der Arbeitnehmer angehalten, nach reiflicher Überlegung eine Entscheidung zu treffen. So kann er mit den für ihn wichtigen Informationen abwägen, ob eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung für ihn der richtige Weg zur Altersvorsorge ist. Diese Entscheidung muss letztlich immer der Arbeitnehmer treffen.

Ob die Information der Arbeitnehmer zum Thema „Betriebliche Altersversorgung“ zur sozialen Verantwortung eines Unternehmens gehört, kann nur jeder Unternehmer selbst für seinen Betrieb beantworten.

Die zu erwartenden Renteneinbußen müssen aufgefangen werden!

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